Neuer Ärger für Trump und Clinton

US-Wahlkampf

Immer wieder unterziehen die Medien Donald Trump dem Lügentest. Der neue Vorwurf: Der Multimilliardär leugne die Höhe seiner Schulden. Doch auch seine Konkurrentin im Rennen ins Weiße Haus, Hillary Clinton, findet neue Stolpersteine auf dem Weg.

WASHINGTON

21.08.2016, 14:18 Uhr / Lesedauer: 1 min
Donald Trump prahlt gerne mit seinem Reichtum und seinen wirtschaftlichen Erfolgen. Die "New York Times" hat das nicht geglaubt und nachrecherchiert.

Donald Trump prahlt gerne mit seinem Reichtum und seinen wirtschaftlichen Erfolgen. Die "New York Times" hat das nicht geglaubt und nachrecherchiert.

Der republikanische US-Präsidentschaftskandidat und Multimilliardär Donald Trump soll im Wahlkampf falsche Angaben über die Schulden seines Firmenimperiums gemacht haben. Die tatsächlichen Schulden seien mit mindestens 650 Millionen Dollar (573 Millionen Euro) doppelt so hoch wie angegeben, berichtete die „New York Times“ am Samstag unter Berufung auf eigene Recherchen.

Trumps undurchsichtige Geschäftsaktivitäten

Im Gegensatz zu seiner demokratischen Rivalin Hillary Clinton weigert sich Trump, seine Einkünfte und Steuerzahlungen offenzulegen, wie das im US-Präsidentschaftswahlkampf üblich geworden ist. Er selbst gibt sein Vermögen mit zehn Milliarden Dollar an. Der „New York Times“ zufolge zeigt ihre Recherche, wie undurchsichtig Trumps verzweigte Geschäftsaktivitäten sind.

Der Immobilienunternehmer sei Teilbesitzer eines Bürogebäudes in Manhattan, das durch einen 950-Millionen-Dollar-Kredit gestützt werde. Zu den Gläubigern zähle mit der Bank of China eine Großbank eines Landes, das Trump als Wirtschaftsfeind der USA brandmarke.

Clinton wegen E-Mail-Affäre erneut unter Druck

Clinton kommt in ihrem Wahlkampf derweil wegen ihrer E-Mail-Affäre wieder unter stärkerem Druck. Ein Bundesrichter in Washington forderte von ihr eine schriftliche eidesstattliche Auskunft darüber, warum sie in ihrer Zeit als Außenministerin einen privaten Server für dienstliche E-Mails genutzt habe.

Der Richter Emmet Sullivan gab damit einem Antrag von Judicial Watch statt. Die konservative Organisation darf zudem einen Mitarbeiter im Außenministerium befragen, der zwei Untergebene angewiesen hatte, Clintons E-Mail-Praxis nicht zu hinterfragen. Judicial Watch hat bis zum 14. Oktober Zeit, Clinton die Fragen zuzuleiten. Sie muss dann binnen 30 Tagen antworten. Die Präsidentenwahl ist am 8. November.

Der Direktor des Bundeskriminalamts FBI, James Comey, hatte Clinton nach Abschluss von Ermittlungen vor sechs Wochen extreme Nachlässigkeit bescheinigt. Er sah aber keinen Anhaltspunkt für kriminelles Verhalten, dass ein Verfahren gerechtfertigt hätte. Clinton hat eingeräumt, dass die Nutzung des privaten Servers ein Fehler gewesen sei.

von dpa