„Kostenproblem“ auf Neuer Zeche Westerholt Bangen um Wohnquartier wegen neuer Bauvorgaben

Wohnquartier: „Kostenproblem“ auf Neuer Zeche Westerholt
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Neue Häuser und Wohnungen werden in Herten dringend benötigt. Neubaugebiete sind aber rar gesät. Ausgerechnet bei einem der größten Immobilien-Zukunftsprojekte der Stadt gibt es aber Probleme: dem Wohnquartier auf der Neuen Zeche Westerholt. Die Hiobsbotschaft überbrachte Bernd Lohse, Geschäftsführer der Zechen-Entwicklungsgesellschaft (EGNZW), jetzt den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Digitalisierung und Wirtschaft.

Im nordwestlichen Bereich des riesigen Geländes (39 Hektar), an der Stadtgrenze zwischen Herten und Gelsenkirchen, soll auf einem ehemaligen Parkplatz für Bergbaubeschäftigte eine Gartensiedlung entstehen: Vorgesehen sind Wohnungen im mehrgeschossigen Bereich, Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser. Die zu bebauende Fläche ist 3,7 Hektar groß. Bis spätestens 2028 sollten dort die Bagger rollen.

Nun aber herrscht Kopfzerbrechen wegen der am 1. August 2023 in Kraft getretenen, bundesweiten Ersatzbaustoffverordnung. Sie sieht vor, dass nur noch mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in ein technisches Bauwerk eingebaut werden, die den Anforderungen nach §19 ErsatzbaustoffV und den zusätzlichen Einbaubeschränkungen gemäß §20 entsprechen. Dazu zählen Recycling­baustoffe, verschiedene Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen, Gleisschotter, Baggergut und Bodenmaterial.

Wie sich kürzlich herausstellte, so Bernd Lohse, betreffe die Verordnung auch die Pläne für Gartensiedlung: „Die Nachricht hat uns erst im Februar erreicht. Jetzt haben wir dadurch ein Kostenproblem.“ Denn der finanzielle Aufwand sei nun weitaus höher und nicht mehr in den rund 60 Millionen Euro eingepreist, die im Rahmen des „Fünf-Standorte-Programms“ des Landes NRW für das Strukturwandel-Projekt genehmigt wurden.

Blick auf den ehemaligen Parkplatz für Werksangehörige auf der Neuen Zeche Westerholt.
Auf diesem Areal, das früher als Parkplatz für Werksangehörige der Zeche Westerholt diente, soll das neue Wohnquartier entstehen. © Oliver Prause

Entwicklung des Gewerbestandortes nicht betroffen

Immerhin seien die anderen Zechen-Bauvorhaben von den Vorgaben nicht betroffen. „Wir wollen das Wohnquartier zurückstellen, aber die Entwicklung des Gewerbestandortes auf der Neuen Zeche Westerholt konsequent weiter verfolgen“, kündigte Stadtbaurätin Janine Feldmann im Ausschuss an. Sie kann aber nicht ganz ausschließen, dass die Gartensiedlung letztlich vielleicht gar nicht realisiert wird.

Seit Jahresbeginn sind die beiden am Projekt beteiligten Städte Herten und Gelsenkirchen zu gleichen Teilen alleinige Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft, die Ruhrkohle AG hat sich daraus zurückgezogen, bleibt aber weiterhin Kooperationspartner.

Der Zeitplan für 2025 auf der Zeche sieht nach Angaben von Bernd Lohse so aus (siehe Luftbild). Im April laufen bereits Notsicherungsmaßnahmen für eine Dachertüchtigung der Gebäude 122 und 130. Ebenfalls wurde mit dem Fassadenanstrich des Gebäudes 100 begonnen, der im September abgeschlossen sein soll. Im dritten Quartal wird außerdem die Ertüchtigung des Gebäudes 130 in Angriff genommen. Bereits beendet ist der Rückbau der Schachthalle von Schacht 2.

Ein Luftbild von der Neuen Zeche Westerholt an der Stadtgrenze zwischen Herten und Gelsenkirchen.
Dieses Luftbild zeigt die Bautätigkeit auf dem Gelände der Neuen Zeche Westerholt in diesem Jahr. © EGNZW