Neue Regeln für die Einreise in die Niederlande

Coronavirus

Ab Donnerstag, 10. Juni, gelten neue Regeln für die Einreise aus Deutschland in die Niederland. Es gibt Erleichterungen.

Kreis

, 09.06.2021, 12:34 Uhr / Lesedauer: 1 min
Am 10. Juni treten Neuregelungen für die Einreise in die Niederlande in Kraft.

Am 10. Juni treten Neuregelungen für die Einreise in die Niederlande in Kraft. © picture alliance / Friso Gentsch

Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab morgen, 10. Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden, das teilt der Kreis Borken mit.

Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet (Farbcode orange) zum einfachen Risikogebiet (Farbcode gelb) im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Ausnahmen für Grenzpendler

Für Grenzpendler und Menschen, die nicht länger als zwölf Stunden bleiben wollten, galten ohnehin auch in der Phase der verschärften Auflagen, die zum 1. Juni für Einreisende aus Deutschland in Kraft getreten waren, Ausnahmen.

Eine Rückkehr zum regelfreien Reiseverkehr bedeutet die aktuelle Lockerungs-Entscheidung der Niederlande allerdings nicht.

Noch stuft das Robert Koch-Institut seinereits die Niederlande als Risikogebiet ein. Damit gilt nach wie vor der dringende Appell, auf touristische Reisen ins Nachbarland zu verzichten. Für die Rückreise oder Einreise nach Deutschland müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

Ausgenommen von jeglicher Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht werden unter anderem:

• Grenzpendler

• Reisende mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden in Deutschland oder in den Niederlanden im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs

• Besucher von Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden bleiben

• Durchreisende und Transporteure

Für Personen, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalten und dann nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, oder für Personen, die aus den Niederlanden für mehr als 24 Stunden nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt:

• Anmeldepflicht über das Einreiseportal der Bundesregierung (einreiseanmeldung.de)

• Nachweispflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest) oder eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise. Zur Übermittlung kann das Einreiseportal genutzt werden.

• Quarantänepflicht für 10 Tage. Einreisende können die Quarantäne jederzeit beenden oder müssen sie gar nicht erst antreten, sobald der Test-, Impf- oder Genesenennachweis übermittelt wird.