Neue Klagechance für deutsche VW-Kunden

So urteilten bislang die Gerichte

Über eine Woche hat Volkswagens Streit mit zwei Zulieferern vom Abgas-Skandal abgelenkt. Doch "Dieselgate" nimmt wieder Fahrt auf. Im US-Rechtsstreit mit geschädigten Dieselbesitzern, Autohändlern und Behörden hat der Konzern bereits den teuersten Vergleich auf den Weg gebracht, den es in der Autobranche je gegeben hat. Und jetzt droht ihm auch in Deutschland neues Ungemach.

26.08.2016, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselautos manipuliert. Foto: Patrick Pleul/Symbolbild

VW hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselautos manipuliert. Foto: Patrick Pleul/Symbolbild

Die Firma Myright will für VW-Kunden Schadensersatz vom Autobauer Volkswagen einklagen. Bis zu 5000 Euro verspricht sie. Geht das in Deutschland überhaupt? Die Hamburger setzen dabei auf ihren großen Datensatz.

Es sei Quatsch, dass es im deutschen Recht keine Ansprüche für VW-Kunden gebe, sagt Jan-Eike Andresen, Geschäftsführer von Myright. Durch die Abgas-Manipulation seien die Autos im Wiederverkauf weniger wert. Doch anders als in den USA muss hier jeder Einzelne diesen Schaden für sich nachweisen. 

Myright sammelt die Daten und strebt eine Sammelklage direkt gegen Volkswagen an. Das ist ein anderer Weg, den VW-Kunden mit ihren Klagen in Deutschland bislang gegangen sind. Sie hatten vornehmlich die Autohändler, die ihnen den Wagen verkauft hatten, verklagt. Die Urteile der Gerichte waren unterschiedlich: 

Bochumer Landgericht weist Klage ab

Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum im März die Klage eines VW-Kunden zurückgewiesen. Er darf wegen der Abgasmanipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses.

Gericht lehnt Audi-Rückgabe ab

Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht jetzt am letzten Dienstag entschieden. Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines Audi A 4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil (Az.: 6 O 413/15).

Der Autokäufer könne sich auch nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst. Als selbstständiger Audi-Vertragshändler müsse er sich das Wissen des Autokonzerns nicht zurechnen lassen. Es geht um einen Audi A 4 Turbodiesel mit dem vom Abgas-Skandal betroffenen Motortypen EA 189. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht München fällt anderes Urteil

Anders urteilte das Landgericht München im Mai: Es verpflichtete einen Autohändler, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Es handele sich um einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt habe ein Ehepaar aus München. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es von VW dazu.

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