Vergewaltigung in Kaiserau? Betreuer der albanischen Nationalelf reiste vorzeitig ab

Vergewaltigung in Kaiserau? Tatverdächtiger reiste vorzeitig ab
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Im Ermittlungsverfahren um einen Betreuer der albanischen Nationalmannschaft sind noch viele Fragen offen. Am Montag (8. Juli) war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den Mann mit albanischer Staatsbürgerschaft ermittelt.

Der Tatverdächtige soll am 23. Juni „nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen“ an einer Frau vollzogen haben. Ob es sogar zu einer Vergewaltigung gekommen ist, bleibt unklar. Klar ist: Der Vorfall ereignete sich im Sportcentrum Kaiserau, dem EM-Quartier der albanischen Mannschaft.

Wie die Staatsanwalt bereits am Montag bestätigte, verließ der beschuldigte Albaner das Land am 24. Juni, einen Tag, nachdem die Kreispolizeibehörde Unna den Fall aufgenommen hatte. Der Großteil der albanischen Mannschaft verließ nach Informationen des Hellweger Anzeigers das Mannschaftsquartier Kaiserau erst am 26. Juni.

Staatsanwältin Sonja Frodermann gibt an, über die Einzelheiten der Ausreise keine Kenntnisse zu haben. „Aus meiner Sicht ist die verfrühte Abreise kein Schuldeingeständnis“, schreibt sie auf Anfrage unserer Redaktion. Aber warum lag in ihren Augen kein dringender Tatverdacht gegen den Mann aus Albanien vor?

Ein Luftbild vom Sportcentrum Kamen-Kaiserau
In Kaiserau hatte die albanische Nationalmannschaft ihre Unterkunft bei der EM. © Stefan Milk

Sonja Frodermann erklärt den Umstand so: „Ein dringender Tatverdacht wird nur ausgesprochen, wenn die Beweislage für eine Verurteilung sehr hoch ist“, erklärt sie. „In diesem Fall wurde kein Haftbefehlsantrag ausgestellt, weil kein dringender Tatverdacht gegen den Mann vorliegt“, so Frodermann.

In Deutschland ist das für die Justiz wichtig, weil ein dringender Tatverdacht oft Grundvoraussetzung für die Frage ist, ob ein Haftbefehl ausgestellt wird oder ein Richter Untersuchungshaft anordnet. Selbst wenn dies passiert, gilt allerdings bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Frage nach dem Tatverdacht formuliert Frodermann sehr juristisch: „Ein Tatverdacht liegt nicht vor, weil bisher unklar ist, ob der Beschuldigte in subjektiver Hinsicht den entgegenstehenden Willen der Geschädigten erkannt hat“, sagt die Staatsanwältin. Konkret: Es ist nicht geklärt, ob der beschuldigte Mann erkannt hat, dass er gegen den Willen der Frau gehandelt hat oder nicht.

„Kein dringender Tatverdacht bedeutet auch, dass es keine hohe Verurteilungswarscheinlichkeit gibt“, sagt Sonja Frodermann. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft sieht die Chancen als eher gering an, den Mann anzuklagen und eine Verurteilung zu erreichen.