Netflix-Preiserhöhung unrechtmäßig? Was das für Kunden bedeutet

Netflix

Seit 2016 erhöht Netflix seine Preise in regelmäßigen Abständen. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil eine Preisanpassungsklausel für rechtswidrig erklärt.

Berlin

von Talisa Moser

, 08.03.2022, 17:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man in der App von Netflix das Filmangebot des Streaminganbieters.

Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man in der App von Netflix das Filmangebot des Streaminganbieters. © picture alliance/dpa

Für Netflix-Kundinnen und ‑Kunden wurde das Streaming in den vergangenen Jahren immer teurer. Fast jährlich hat der US-amerikanische Streaminganbieter die Preise für seine Abonnements erhöht. Vergangenes Jahr hat das Landgericht Berlin jedoch entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel nicht rechtmäßig ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Netflix hat dagegen Berufung eingelegt.

Das Landgericht argumentiert, dass Regeln für Preisänderungen für Kundinnen und Kunden nicht ausreichend verständlich dargelegt wurden, erklären die Verbraucherzentralen. Einseitige Preisänderungen seien bei laufenden Verträgen nämlich nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Netflix gab gegenüber „Test.de“ jedoch an: „Wir haben die Preise gar nicht wie in den Nutzungs­bedingungen vorgesehen einseitig erhöht, sondern stets die ausdrück­liche Zustimmung jedes einzelnen Abonnenten einge­holt.“

Manche Kunden haben seit der Preiserhöhung bis zu 226 Euro mehr bezahlt

Alle Kundinnen und Kunden, die zum Beispiel bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abonnement abgeschlossen haben, hätten seitdem laut der Stiftung Warentest bis zu 226 Euro für entsprechende Preis­erhöhungen gezahlt. Der Preis für das Standardabo hat sich seit 2016 von 8,99 Euro auf 11,99 Euro erhöht, der Premiumtarif ist mit einem Preissprung von 11,99 Euro im Jahr 2016 auf 17,99 in diesem Jahr sogar noch teurer geworden.

Netflix: So können Sie eine Rückerstattung beantragen

Wer von der Preis­erhöhungen betroffen ist und ihnen nicht zuge­stimmt hat, kann sich das Geld, wenn das Urteil bestätigt wird, zurückholen. Netflix müsste dann für jeden Monat, den das Abo mehr gekostet hat als zu Vertragsabschluss, die Differenz zurückzahlen. Dazu kommen laut Stiftung Warentest noch Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent. Wurde der Preiserhöhung jedoch, wie von Netflix behauptet, zugestimmt, dann kann es keine Erstattung geben.

Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass das Urteil bestätigt wird. Um eine Rückerstattung anzufordern, hat sie auf ihrer Internetseite einen Musterbrief mit ausführlichen Hinweisen zur Verfügung gestellt. „Netflix muss im Streitfall beweisen, dass Kunden jeweils zuge­stimmt haben“, erklärt die Stiftung Warentest.