Nach Rücktritt: So viel Geld verliert Rüdiger Weiß

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Nach Rücktritt: So viel Geld verliert Rüdiger Weiß

rnBriefkopf-Affäre

Nun steht fest, wann Rüdiger Weiß sein Landtagsmandat niederlegt. Den SPD-Politiker erwarten herbe finanzielle Einbußen. Doch er könnte sie selbst auf Antrag erheblich abmildern.

von Kevin Kohues

Bergkamen

, 27.05.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Gut zwei Wochen nach der Briefkopf-Affäre ist es still geworden um Rüdiger Weiß. Wer seine Webseite ansteuert, erhält die Auskunft, diese befinde sich „im Wartungsmodus“. Gar nicht mehr zu finden sind Weiß‘ Auftritte in den Netzwerken Facebook und Instagram, lediglich seinen Twitter-Account hat er noch nicht gelöscht.

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Was dort über ihn steht, unter anderem „Direktgewählter Landtagsabgeordneter seit 2010“, ist zumindest bis Ende dieses Monats noch richtig. „Der Abgeordnete Rüdiger Weiß hat gegenüber dem Präsidialbüro mitgeteilt, dass er sein Mandat mit Ablauf des 31. Mai 2021 niederlegen wird“, heißt es aus der Verwaltung des Landtags in Düsseldorf.

Weiß kann Überbrückungsgeld auf Antrag aufstocken

Weiß war dann ziemlich genau elf Jahre Mitglied des Landtags, und er verlässt die Volksvertretung wiederum ziemlich genau ein Jahr vor der nächsten Wahl. Mit diesem Schritt, den Weiß aufgrund des immer größer werdenden öffentlichen und innerparteilichen Drucks am 12. Mai angekündigt hatte, nimmt er nicht unerhebliche finanzielle Einbußen in Kauf. Weil er ein Übergangsgeld erhalten wird, fällt er aber nicht ins Bodenlose. Und er kann es selbst auf Antrag sogar deutlich aufstocken lassen.

Aber der Reihe nach: Zunächst einmal muss Weiß ab Juni auf seine monatlichen Abgeordnetenbezüge in Höhe von 9330,22 Euro verzichten. In einem Jahr kommen so immerhin knapp 112.000 Euro zusammen, die Weiß durch die vorzeitige Niederlegung seines Mandats entgehen werden.

Zusätzlich erhielt er bislang monatliche Bezüge in Höhe von 2290,29 Euro, die zur Altersvorsorge an das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags abgeführt wurden. Hier fehlt binnen eines Jahres eine Summe von rund 27.500 Euro.

Grundbetrag von 50 Prozent der Bezüge wird für drei Monate gezahlt

Wie die Landtagsverwaltung unter Verweis auf das Abgeordnetengesetz mitteilt, erhält ein MdL nach seinem Ausscheiden ein Übergangsgeld, sofern es dem Landtag mindestens ein Jahr angehört hat. Das Übergangsgeld besteht aus einem Grundbetrag und einem Aufstockungsbetrag. Der Grundbetrag wird für drei Monate gewährt und entspricht der Hälfte der Abgeordnetenbezüge, also 4665,11 Euro. Diese insgesamt 13.995,33 Euro hat Rüdiger Weiß also auch nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag sicher.

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Er könnte den Betrag aber „auf Antrag“, wie es im Abgeordnetengesetz heißt, auch aufstocken lassen. Dieser Aufstockungsbetrag, der ebenfalls 50 Prozent der Abgeordnetenbezüge entspricht, würde sogar über zwölf Monate gezahlt, weil Weiß über sechs Jahre lang Mitglied des Landtages war.

Das heißt: Beantragt Weiß die Aufstockung, würde er zusätzlich rund 56.000 Euro einstreichen. Wobei andere Einkünfte damit verrechnet würden, „mit Ausnahme der Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung“, wie es im Abgeordnetengesetz weiter heißt.

Geld für Mitgliedschaften in Verwaltungs- und Aufsichtsrat

Verrechnet würden demnach auch Sitzungsgelder, die Weiß für seine Mitgliedschaften im Aufsichtsrat der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Bergkamen-Bönen erhält. Ein Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Bergkamen-Bönen erhält pro Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 360 Euro. Das Sitzungsgeld für ein Mitglied des Aufsichtsrats der GSW wird hingegen als Jahrespauschale in Höhe von 2965,60 Euro ausgezahlt.

Möglich wäre indes auch, dass Weiß, der am 29. November 61 Jahre alt wird, in den Schuldienst zurückkehrt. Bis zu seinem Einzug in den Landtag 2010 war er Schulleiter der inzwischen abgerissenen Heide-Hauptschule in Bergkamen.

Ob Weiß dies plant, ob er einen Antrag auf Aufstockung des Übergangsgeldes stellt und ob er seine Posten im Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat von Sparkasse und GSW abgeben wird, wollte unsere Redaktion von ihm persönlich wissen. Die Anfrage, gestellt am Dienstagabend, blieb bisher unbeantwortet.

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Unabhängig davon steht freilich fest: Am Hungertuch wird der langjährige Berufspolitiker Rüdiger Weiß auch nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag sicher nicht nagen müssen.