Nach dem Ende der Homeofficepflicht: Das ist der Stand für Arbeitnehmer

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Nach dem Ende der Homeofficepflicht: Das ist der Stand für Arbeitnehmer

rnAlles wie vorher?

Die Homeofficepflicht ist seit dem 20. März abgeschafft. Ist nun beim Thema Homeoffice alles wie vor der Pandemie? Und: Was plant die Ampelkoalition, um mobiles Arbeiten zu erleichtern?

24.04.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie gab es in den vergangenen Monaten eine Homeoffice­pflicht. Das bedeutete: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mussten laut Gesetz – dort, wo der Job es zuließ – das Arbeiten im Homeoffice anbieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten dieses Angebot laut Gesetz grundsätzlich annehmen, hatten aber die Möglichkeit, im Büro zu arbeiten, falls sie beispielsweise zu Hause nicht ausreichend Platz hatten.

Diese Homeoffice­pflicht ist im neuen Infektionsschutz­gesetz seit dem 20. März wieder entfallen – ebenso wie die 3G-Regel in Betrieben. Beschäftigte müssen dort also keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mehr mitführen.

Sind damit alle Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz weggefallen?

Das ist jedenfalls nicht der Wunsch der Politik. In der neuen Corona-Arbeitsschutz­verordnung, die von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Folgendes aufgetragen: Sie sollen „in einem betrieblichen Hygienekonzept die weiterhin noch erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festlegen und umsetzen“. Damit liegt die Aufgabe, die Gefährdung am Arbeitsplatz einzuschätzen und über mögliche Gegenmaßnahmen zu entscheiden, künftig erst einmal bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

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Gibt es in der Arbeitsschutz­verordnung genaue Vorgaben, auf welche Maßnahmen nötigenfalls zurückgegriffen werden muss?

In der Verordnung ist nicht festgeschrieben, dass in einem bestimmten Fall diese oder jene Maßnahme genutzt werden müsse. Aber es werden Maßnahmen genannt, deren Einsatz die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber prüfen soll – unter Berücksichtigung des regionalen Pandemiegeschehens und mit Blick auf die Infektionsgefahren je nach genauer Tätigkeit. Prüfen sollen die Betriebe die Ausgabe kostenloser Mund-Nasen-Schutzmasken, das Angebot eines kostenlosen Tests pro Woche und auch die Verminderung von Kontakten, etwa durch Arbeit zu Hause.

Es gibt also keine Homeofficepflicht mehr, aber das Angebot von Arbeit im Homeoffice gehört weiter zum Instrumentenkasten, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Kampf gegen Infektionen im Betrieb nutzen können. Zugleich ist niemand gezwungen, im Homeoffice zu arbeiten.

Viele Menschen haben zeitweise das Arbeiten im Homeoffice als Vorteil kennengelernt. Wird die Ampelkoalition ein Recht auf Homeoffice schaffen?

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht kein Recht darauf vor, generell oder eine bestimmte Anzahl von Tagen im Homeoffice zu arbeiten. Die Parteien haben sich allerdings darauf geeinigt, dass sie einen Erörterungsanspruch schaffen wollen. Das bedeutet: Wer einen Job hat, der grundsätzlich für Homeoffice geeignet ist, soll das Recht darauf bekommen, dass sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ernsthaft mit seinem Wunsch auseinandersetzt.


Was würde das in der Realität in den Betrieben konkret bedeuten?

Eine Bäckerin oder ein Fabrikarbeiter am Band werden auch künftig keine Chance haben, zu Hause zu arbeiten. Wenn die Ampel ihr Gesetz zum Erörterungsanspruch macht, hätte aber etwa der Büroangestellte ein Recht darauf, dass sein Homeoffice­wunsch ernsthaft geprüft wird. „Arbeitgeber können dem Wunsch nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf.“

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Wann soll der Erörterungsanspruch kommen?

Einen festen Zeitpunkt für das Gesetzesvorhaben gibt es noch nicht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat zuerst das Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2021 angeschoben. Jetzt stehen mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Kriegs gegen die Ukraine und der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zunächst andere Themen auf der Tagesordnung.

Unwichtig ist Heil das Thema Homeoffice aber nicht. Er wollte den Erörterungsanspruch bereits in der großen Koalition durchsetzen. Am Ende hat die Union nicht mitgemacht. Jetzt ist die Ampelregierung am Zug.

RND

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