Im Prozess um die Tötung zweier Kinder und einer Frau in einer Wohnung an der Feldstraße hat Staatsanwalt Max Hagemann für den angeklagten Familienvater annähernd die Höchststrafe gefordert - lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wegen dreifachen Mordes. Das geforderte Strafmaß nahm der 36-Jährige am Bochumer Schwurgericht ohne Regung zur Kenntnis.
Der Vater aus der Türkei hatte bereits frühzeitig bei der Polizei und anschließend auch vor Gericht über seinen Verteidiger Björn Rüthers öffentlich zugegeben, dass er seine Familie getötet hat.
Selbst geredet hatte der 36-Jährige nur während seiner stundenlangen, videografierten und durch einen Dolmetscher begleiteten Vernehmung auf dem Polizeipräsidium in Recklinghausen. Vor Gericht sagte der 36-Jährige bis zuletzt so gut wie kein einziges Wort.
Frust und Gekränktheit
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 36-Jährige am 15. Mai 2023 „aus Frust und Gekränktheit“ die Auslöschung seiner Familie beschlossen - und eiskalt umgesetzt hat.
Die von ihm getrennt lebende Frau hatte dem Angeklagten in der Nacht zuvor offenbar endgültig klargemacht, nicht mit den zwei Kindern bei ihm in Deutschland zu bleiben, sondern den nächsten Flug zurück in die Türkei nehmen zu wollen.
Mutter wurde zuerst getötet
Daraufhin tötete der 36-Jährige erst seine Ex-Frau, anschließend nacheinander auch die beiden gemeinsamen Kinder.
Die Mutter der Kinder soll er glauben lassen haben, dass er die Familie zum Flughafen bringen werde. Daraufhin soll die Frau sich sogar noch auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr eingelassen haben.
Im Anschluss daran soll der 36-Jährige sie durch Drücken in ein auf dem Bett liegende Kissen erstickt haben.
Danach soll er seine beiden Töchter nacheinander zum Spielen in das Schlafzimmer gelockt und auf die gleiche qualvolle Art erstickt haben.
Von 2013 bis 2019 ein Paar
Der Angeklagte und die später getötete Frau waren von 2013 bis zur Scheidung im Jahr 2019 in der Türkei ein Paar. Seit April 2022 hielt sich der Angeklagte in Deutschland auf, unter anderem in Marl und Herten.
Immer wieder soll der 36-Jährige versucht haben, seine Ex-Frau und die Kinder zurückzugewinnen.
In der Tatortwohnung hatte die Familie erst wenige Tage vor der tödlichen Tragödie übergangsweise gelebt.
Der Familienvater war nach der Tat untergetaucht, konnte Stunden nach den Leichenfunden in Marl festgenommen werden.
Der Anwalt der Opfer forderte über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe hinaus zusätzlich auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung - und damit die absolute Höchststrafe.
Die Verteidigung beantragte eine „gerechte Strafe“. Das Urteil soll am 1. Februar verkündet werden.
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