"Mossad"-Agent erschien nicht zum Mauss-Prozess
Ex-Spion aus Bochum
Dieser Tag war mit Spannung erwartet worden. Im Steuer-Prozess gegen Ex-Geheimagent Werner Mauss sollte am Montag eigentlich ein hochrangiger Vertreter des israelischen Auslands-Geheimdienstes „Mossad“ auftreten. Doch der Zeugenstuhl beim Bochumer Landgericht blieb leer. Stattdessen kam es zu zwei neuen Anträgen.

Im Steuer-Prozess um den Ex-Geheimagenten Werner Mauss gab es am Montag einen Rückschlag: Ein wichtiger Zeuge erschien doch nicht vor Gericht.
Der unbekannte Zeuge, für den im Prozess vor dem Bochumer Landgericht extra das Synonym „Herr Adam“ erfunden worden war, hatte in letzter Sekunde doch noch abgesagt. Vorausgegangen waren Kontakte auf hoher Ebene - zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und einem der Vorgesetzten des Zeugen in Israel. Sehr zum Unmut der Verteidiger im Fall um Werner Mauss. Man könne fast den Eindruck haben, hieß es im Prozess, „dass es das BKA darauf angelegt haben könnte, den Mossad aufzuschrecken, den Zeugen Adam zu verunsichern und von einem Zeugenauftritt in Bochum abzuhalten.“
Bochumer Staatsanwaltschaft schaltete das BKA ein
Auslöser der Kontakte war die Bochumer Staatsanwaltschaft. Sie hatte sich an das BKA gewandt, um Hintergrund-Informationen über den von Mauss ins Spiel gebrachten Zeugen zu erlangen. Hat er wirklich eine hochrangige Stellung innerhalb des Mossad? Würde ihm die Genehmigung erteilt, in Bochum auszusagen? Ist er gefährdet? Das BKA wiederrum hatte die Anfrage nach Israel weitergeleitet.
Wie es heißt, soll sich extra ein Kurier auf den Weg gemacht haben, um Unterlagen und Fragen zu überbringen. Einem der Anwälte von Mauss soll der Zeuge später am Telefon erklärt haben, dass er aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht mehr zu einer Aussage in Deutschland bereit sei. Schließlich habe der BKA-Kurier ausdrücklich davon gesprochen, dass ihm in Deutschland sogar die Festnahme drohen könnte. Das wäre aber nur bei einer Falschaussage vor Gericht denkbar gewesen.
Aussage per Videokonferenz ist denkbar
Grundsätzlich sei der Zeuge aber weiter zu einer Aussage bereit. Allerdings nur in Israel oder per Videokonferenz. Außerdem müsse der Inhalt der Befragung streng vertraulich behandelt werden.
Genau in diesem Punkt haben die Richter allerdings schon abgewinkt. Eine hundertprozentige Vertraulichkeit sei bei einem öffentlichen Strafprozess nicht denkbar.
Die Verteidiger haben am Ende beantragt, den BKA-Kurier als Zeugen zu vernehmen, um herauszufinden, was wirklich zwischen den beiden Geheimdiensten besprochen und ausgemacht worden ist. Darüber haben die Richter aber noch nicht entschieden.
Verfahren könnte komplett neu aufgerollt werden
Praktisch gleichzeitig wurde auch der Antrag gestellt, das Verfahren komplett auszusetzen und noch einmal von vorne zu beginnen. Allerdings erst, wenn die „Panama-Papers“ ausgewertet seien. Daraus, so die Verteidiger werde sich nämlich ergeben, dass Mauss unschuldig sei tatsächlich nur über zwei Geld-Anlagen verfügt habe: einmal über sein versteuertes Privatvermögen, einmal über einen Treuhandfonds, der von ausländischen Geheimdiensten gefüttert wurde, um seine geheimen Aktionen zu finanzieren. Auch über diesen Antrag haben die Richter noch nicht entschieden.
Mauss wird vorgeworfen, unter einem Decknamen Millionen im Ausland versteck zu haben. Er bestreitet das. Die Richter am Bochumer Landgericht haben vorerst noch vier Verhandlungstage bis zum 18. September vorgesehen. Sollte Mauss verurteilt werden, droht Gefängnis.