Mordfall Claudia Ruf Mann aus dem Kreis Recklinghausen muss DNA-Probe abgeben

Mordfall Claudia Ruf: Mann muss DNA-Probe abgeben
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Im „Mordfall Claudia Ruf“ hat jetzt ein Mann aus dem Kreis Recklinghausen eine DNA-Probe abgeben müssen. Das mache ihn aber nicht automatisch zu einem Tatverdächtigen, betont der Sprecher der Bonner Polizei, Robert Scholten, auf Nachfrage dieser Redaktion.

Der Mann hatte sich laut Scholten geweigert, besagte Probe freiwillig abzugeben. Deshalb hätten die Ermittler einen richterlichen Beschluss durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erwirkt, so der Erste Polizeihauptkommissar. Das DNA-Material sei inzwischen entnommen worden. Es liege nun beim Landeskriminalamt und werde ausgewertet.

Einen solchen richterlichen Beschluss bekäme man nicht einfach so, sagt Scholten: „Und das ist auch gut so.“ Weil ja eben der Bereich der Freiwilligkeit verlassen werde. Es müsse sehr überzeugend kriminalistisch argumentiert werden. Und in diesem Fall gehe es darum, die „Fahrzeugspur“ im Cold Case Claudia Ruf abschließen zu können.

Das grausame Verbrechen liegt 27 Jahre zurück

Am 11. Mai 1996 ging die damals elf Jahre alte Claudia Ruf gegen 18.15 Uhr mit dem Nachbarshund in ihrem Wohnort Grevenbroich-Hemmerden (Rhein-Kreis Neuss) spazieren. Um 18.50 Uhr kehrte der Hund alleine zurück. Verstört. Das Mädchen wurde entführt, sexuell missbraucht und zwei Tage später an einem Feld im 70 Kilometer entfernten Euskirchen-Oberwichterich ermordet aufgefunden. Ihr Leichnam war mit Benzin übergossen und anschließend angezündet worden. Es ist ein Fall, der viele Menschen bis heute bewegt.

Im April dieses Jahres hatte die Polizei rund 200 Autofahrer gebeten, eine Speichelprobe im Recklinghäuser Präsidium abzugeben. Anlass: Zeugen war im Zusammenhang mit dem Verbrechen ein Pkw mit Recklinghäuser Kennzeichen aufgefallen - besagte „Fahrzeugspur“.

Scholten hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder begeistert gezeigt, auf wie viel Akzeptanz die DNA-Reihenuntersuchung im Vest stößt. Dennoch sei es auch immer so, dass sich einzelne Personen aus unterschiedlichsten Gründen nicht beteiligen möchten - „etwa, weil ihnen so ein DNA-Test irgendwie suspekt ist“, wie Scholten sagt. Dafür habe man vollstes Verständnis. In der Regel gelänge es dem Leiter der Bonner Mordkommission, Reinhold Jordan, dann aber, etwaige Zweifel in einem persönlichen Gespräch auszuräumen. Bei dem Mann, der jetzt zur Probenabgabe gezwungen wurde, glückte das nicht.

Auch Angehörige werden noch ermittelt

Es solle jetzt aber bitte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Klärung des 27 Jahre zurückliegenden Falles unmittelbar bevorstehe, sagt Scholten. Zumal ihm aus den vergangenen Jahren kein Fall in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sei, in dem sich ein „klassischer Verweigerer“ anschließend auch als gesuchter Täter herausgestellt habe. Gleichwohl blicke er der Auswertung dieser DNA-Probe mit Spannung entgegen. Weil es für die weiteren Ermittlungen auch einfach wichtig sei, Verdächtige ausschließen und bestimmte Komplexe abschließen zu können.

Gleichzeitig versuchen die Ermittler noch, an etwa zehn weitere DNA-Proben zu gelangen. Dabei gehe es um Angehörige von verstorbenen Personen, die als Fahrer des damals beobachteten Autos infrage kämen. „Die muss man erst mal ermitteln. Wenn die verzogen sind, ist das manchmal gar nicht so einfach“, erläutert Scholten. Aktuell führten solche Ermittlungen auch nach Ostdeutschland.

Und dann sei es auch noch so, dass die Aussagekraft dieser Proben unterschiedlich sei - abhängig etwa vom Verwandtschaftsgrad. „Bei welchen Angehörigen ergibt ein DNA-Test Sinn? Da müssen wir uns auch bei der Wissenschaft rückversichern.“

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