Mord an Horrorbuch-Autorin: Angeklagter schweigt
Erstochen mit Sohn im Nebenzimmer
Am Abend vor ihrem Tod änderte Nadia Sahlenbeck ihr Facebook-Profilbild: Eine zierliche Frau mit pechschwarzen Haaren und grünen Augen schaut verträumt in die Kamera. Die 41-Jährige schrieb Horrorgeschichten und sehnte sich nach dem Durchbruch. Jetzt ist sie tot – erstochen. Von einem aufdringlichen Fan? Diese Frage beschäftigt seit Mittwoch das Hagener Schwurgericht.

Der Angeklagte neben seinem Verteidiger - der Angeklagte schwieg,
Der Mann auf der Anklagebank ist 55 Jahre alt. Er weiß genau, wie es sich anfühlt, wegen vorsätzlicher Tötung eines Menschen vor Gericht zu stehen. Im März 2010 ist er schon einmal wegen Totschlags verurteilt worden. Neun Jahre verhängten die Richter damals. Der Mann hatte seine große Liebe erschlagen. Die Frau, die in ihm einen guten Freund sah, aber nicht mehr.
Im Oktober 2015 wurde der Angeklagte vorzeitig entlassen. Wenig später lernte er Nadia Sahlenbeck über das Internet kennen. Die Autorin hatte sich gerade von ihrem Lebensgefährten getrennt. Doch auch sie wollte von dem immer aufdringlicher werdenden Fan und Verehrer nicht mehr als gute Freundschaft. Ihr Todesurteil?
Streit angefangen
Vor Gericht hat sich der 55-Jährige noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das soll erst an einem der kommenden Verhandlungstage nachgeholt werden. Bei der Polizei hat er ausgesagt, er sei im März zu Nadia nach Gevelsberg gefahren, doch sie habe sofort einen Streit angefangen. Schließlich habe er ein Küchenmesser aus der Spüle genommen und zugestochen.
Nadia Sahlenbeck starb wie so viele Opfer in ihren Schauergeschichten. Sie verblutete infolge schlimmer innerer Verletzungen. Kaum ein Organ wurde nicht von der Messerklinge getroffen und durchbohrt. Während der Bluttat spielte der vierjährige Sohn der Autorin im Nebenzimmer. Als er kurz darauf in den Flur kam, soll der Angeklagte ihm gesagt haben: „Deine Mama schläft.“
Vor Gericht vertritt die Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat die Rechte des Jungen. „Wir hoffen natürlich, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt wird“, sagte sie am Rande des Prozesses. Vor allem aber solle der 55-Jährige anschließend in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Damit so etwas niemals wieder geschehe. Der Prozess wird fortgesetzt.
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