Misshandlungen in NRW-Flüchtlingsheim: Mammutprozess geht zu Ende

Prozess

Sie sollen Flüchtlinge misshandelt, gequält und eingesperrt haben. Sieben Jahre nach Bekanntwerden des Skandals ist das Verfahren gegen Mitarbeiter einer NRW-Notunterkunft zu Ende gegangen.

Siegen

07.07.2021, 20:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Angeklagte und ihre Anwälte im Landgericht Siegen. Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft in Burbach ging dort nun das Hauptverfahren zu Ende.

Angeklagte und ihre Anwälte im Landgericht Siegen. Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft in Burbach ging dort nun das Hauptverfahren zu Ende. © picture alliance/dpa

Nach zweieinhalb Jahren ist am Mittwoch der Mammutprozess um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft in Burbach im Siegerland mit der Verurteilung der letzten vier verbliebenen Angeklagten zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Wachleuten und dem Betreuer in mehreren Fällen Freiheitsberaubung zur Last gelegt und Geldstrafen gefordert.

Das Landgericht Siegen folgte bei der Urteilsfindung der Behörde weitgehend und verhängte Geldstrafen zwischen 900 und 3500 Euro. Mildernd legte das Gericht unter anderem zugrunde, dass die Angeklagten im Umgang mit den teilweise psychisch erkrankten Bewohnern nicht geschult waren.

Seit November 2018 standen im sogenannten Burbach-Prozess 38 Menschen - darunter Wachpersonal, sogenannte Sozialbetreuer und auch die zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilte Heimleitung - vor Gericht. Immer wieder waren Verfahren abgetrennt, gesondert zum Urteil gebracht oder eingestellt worden. Bei acht Angeklagten stehen die Urteile noch aus.

Das über Monate etablierte „System Burbach“ arbeitete dem Gericht zufolge mit Schikane und Gewalt. Wachpersonal und Sozialbetreuer der Landeseinrichtung hatten immer wieder Bewohner eingesperrt, gequält und geschlagen. Diese „Strafmaßnahmen“ etwa bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgten häufig in einem sogenannten „Problemzimmer“.

Bilder aus NRW-Flüchtlingsheim sorgten für internationales Entsetzen

Öffentlich würden die Vorfälle in der nordrhein-westfälischen Landeseinrichtung durch Bilder, die Flüchtlinge in gedemütigten Positionen zeigten. Zu sehen waren unter anderem Wachleute, die einen Geflüchteten demütigen, indem sie ihn zwingen, sich auf eine Matratze mit Erbrochenem zu legen.

Das rief auch international Entsetzen hervor und brachte eine politische Diskussion um Qualität und Standards in der Flüchtlingsunterbringung in Gang. Die damalige rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft (SPD) geriet unter Druck. Der private Heimbetreiber wurde sofort durch das Rote Kreuz abgelöst. Zudem veranlasste das Land mehr Kontrollen in den Unterkünften.

Es sei schwierig gewesen, in diesem langen, fast unübersehbaren Verfahren die Wahrheit zu finden, sagte Richterin Elfriede Dreisbach in ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch. Viele der Zeugen seien „nicht mehr aufzutreiben gewesen“ oder hätten sich nicht erinnern können.

Die vier Angeklagten, die bis zuletzt auf ihr Urteil warten mussten, seien allesamt in diese Situation „reingeschlittert“. Keiner von ihnen wäre auf die Aufgabe vorbereitet gewesen, geflüchtete, zum Teil traumatisierte und auch psychisch kranke Menschen zu betreuen.

Staatsanwaltschaft: Geflüchtete wurden psychisch belastet

Die Einrichtung von „Problemzimmern“ sei zunächst ein Versuch gewesen, „der Situation Herr zu werden“. Sie wurde dann aber zu Sanktionen etwa bei Verstößen gegen die Hausordnung genutzt. Dass diese Maßnahmen zuweilen drastisch ausfielen, hätten die vier Angeklagten eingestanden und deutlich bereut.

Strafschärfend berücksichtigte die Kammer dagegen, dass Menschen, die in Deutschland Schutz suchen wollten, durch das Verhalten der Angeklagten weiter enorm psychisch belastet worden seien.

dpa