Merkels Corona-Notbremse nimmt nächste Hürde: Bundestag stimmt für Gesetzesänderung
Coronavirus
Der Deutsche Bundestag hat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Diese bundesweit einheitliche Notbremse enthält etwa Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100.

Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, sprach bei der Sitzung des Bundestags. Thema war die 2./3. Lesung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit anschließender Abstimmung über das Gesetz. © picture alliance/dpa
Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundesweit einheitliche Corona-Notbremse beschlossen. Durch Änderungen am Infektionsschutzgesetz darf er nun Kontaktbeschränkungen und Schließungen anordnen. Stimmt der Bundesrat zu, könnte das Gesetz ab Montag, 26. April, gelten.
656 Stimmkarten wurden abgegeben. Es gab 342 Ja-Stimmen und 250 Nein-Stimmen, 64 Abgeordnete enthielten sich. Am morgigen Donnerstag muss nun noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Am Freitag soll dann Bundestagspräsident Frank-Walter Steinmeier die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse unterschreiben. Wird der Zeitplan eingehalten, soll das Gesetz ab Montag, 26. April, gelten.
Bundesweite Regelung orientiert sich an Hamburg
In Städten und Landkreisen, in denen binnen einer Woche 100 Ansteckungen oder mehr auf 100.000 Einwohner registriert werden, gilt dann eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Eine Ausnahme gibt es für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Damit orientiert sich die bundesweite Regelung an den Vorschriften in Hamburg, die vor Gericht Bestand hatten.
In den parlamentarischen Beratungen war die zunächst ab 21 Uhr vorgesehene Ausgangssperre um eine Stunde verkürzt worden. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 – also 165 Ansteckungen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche – den Präsenzbetrieb komplett einstellen.
Für private Treffen gilt die bereits bekannte Beschränkung auf einen Haushalt und eine zusätzliche Person, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Die „Corona-Notbremse“ ist bis Ende Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.
152 Festnahmen bei Demonstrationen
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf vor einer Woche als Reaktion darauf beschlossen, dass die schon Anfang März von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene „Notbremse“ bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Im Bundestag stimmten Linke, FDP und AfD aus unterschiedlichen Gründen gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich.
Dem Beschluss war ein verbaler Schlagabtausch im Plenum vorausgegangen. Nahe dem Reichstagsgebäude demonstrierten mehr als 8000 Gegner der Corona-Maßnahmen. Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamte versuchten, die Teilnehmer zu zerstreuen. Demonstranten griffen Polizisten an.

Einsatzkräfte der Polizei führen unweit der Straße des 17. Juni einen Demnstranten ab. Mehrere tausend Menschen protestieren gegen die Corona-Beschränkungen und der Änderung des Infektionsschutzgesetz. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
152 Teilnehmer sind nach Angaben der Polizei vorübergehend festgenommen worden. Ihnen werden Verstöße gegen die Corona-Regeln sowie Angriffe auf Einsatzkräfte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen, wie die Polizei auf Twitter mitteilte.
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Ausgangsbeschränkungen
Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
Private Kontakte
Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
Läden
Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
Schulen
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
RND
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