Helmut Feldmann

© Jörg Gutzeit

Marler Helmut Feldmann: „Staat muss Recht auf Sterbehilfe akzeptieren“

rnKritik an Gerichtsurteil aus Münster

Schwerkranken darf der Zugang zu Betäubungsmitteln verweigert werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Helmut Feldmann aus Marl kämpft für Sterbehilfe und kritisiert es scharf.

Marl

, 03.02.2022, 08:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

In Münster hatten drei schwerkranke Menschen geklagt, die unter anderem an Multipler Sklerose und Krebs leiden. Sie verlangten vom Bundesinstitut für Arzneimittel den Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital, um damit ihr Leben beenden zu können. Doch das Institut ist nicht verpflichtet, schwerkranken Suizidwilligen den Erwerb des Betäubungsmittels zu erlauben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch.

Die staatliche Schutzpflicht für das Leben kann gegenüber dem Freiheitsrecht des Einzelnen Vorrang erhalten, so die Richter. Sie sehen den Bundestag als Gesetzgeber gefordert, ein Schutzkonzept zu entwickeln und zu entscheiden, ob ein Zugang zu Natrium-Pentobarbital ermöglicht werden soll.

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Darauf drängt der schwerkranke Marler Helmut Feldmann schon lange. Er erstritt vor zwei Jahren das Recht auf Sterbehilfe vor dem Bundesverfassungsgericht und verlangt, dass der Auftrag an den Bundestag, ein Gesetz zur Sterbehilfe zu schaffen, endlich umgesetzt wird. Deshalb zog er vor den Europäischen Gerichtshof. „Es verstößt gegen die Menschenwürde und ist inhuman, dass Menschen zwei Jahre qualvoll leiden müssen, weil es immer noch kein Rahmengesetz gibt“, sagte er uns am Mittwoch. Gesellschaft und Staat müssten das Recht auf Sterbehilfe akzeptieren. Deshalb kritisiert Helmut Feldmann auch die Entscheidung aus Münster.