Luise F. aus Freudenberg von zwei Mädchen getötet Was wir bisher wissen - und was nicht

Zwei Mädchen töteten Luise F. aus Freudenberg: Was wir wissen und was wir nicht wissen
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Als sich am Sonntagnachmittag die Nachricht verbreitete, dass die 12-jährige Luise F. aus Freudenberg einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, sorgte diese Nachricht für einen Schock. Dieses Entsetzen steigerte sich noch, als am Dienstag bekannt wurde, dass zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen aus dem Bekanntenkreis von Luise F. das Verbrechen gestanden haben.

Seither stellen sich viele Fragen zu diesem entsetzlichen Verbrechen. An dieser Stelle haben wir zusammengetragen, was wir bisher wissen, was wir nicht wissen und auch, was wir nie erfahren werden.

Luise F. aus Freudenberg getötet: Was genau ist geschehen?

Luise F. hatte am Samstag eine Freundin im Freudenburger Ortsteil Hohenhain besucht, etwa drei Kilometer von ihrem Elternhaus entfernt. Am Nachmittag machte sie sich auf den Heimweg, sollte dort aber nie ankommen. Am Samstag um 19.44 Uhr alarmierten die Eltern die Polizei.

Es begann eine groß angelegte Suche, die am Sonntagmittag mit dem Fund einer Leiche in der Nähe des Wohnorts der Freundin endete. Wenig später waren zwei Dinge klar: Erstens: Es war Luise F., die da gefunden worden war. Zweitens: Sie wurde gewaltsam getötet.

Wo und wie wurde Luise F. getötet?

Nach der am Montag in der Uniklinik Mainz erfolgten Obduktion steht fest, dass mehrfach mit einem Messer auf Luise F. so heftig eingestochen wurde, dass sie verblutet ist. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass sie dort getötet wurde, wo ihre Leiche auch gefunden wurde.

Die Karte zeigt die Orte, die bei dem Verbrechen an Luise F. eine entscheidende Rolle spielen.
Die Karte zeigt die Orte, die bei dem Verbrechen an Luise F. eine entscheidende Rolle spielen. © Nina Dittgen

Warum gibt der Tatort Rätsel auf?

Der Tatort liegt nicht auf dem Weg, den Luise hätte nehmen müssen, um nach Hause zu kommen. Wie das zu erklären ist, ist derzeit völlig offen. Dazu haben sich die Ermittler bisher nicht geäußert und werden das wahrscheinlich auch nicht tun.

Auch in einem weiteren Punkt sorgte der Fundort der Leiche für Irritationen, allerdings bürokratischer Art. Luise F. kommt aus Freudenberg in der Nähe von Siegen. Das liegt in Nordrhein-Westfalen. Gefunden wurde die Leiche aber auf rheinland-pfälzischem Gebiet. Deshalb war zunächst unklar, welche Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig ist. Am Ende waren es die Behörden aus Koblenz in Rheinland-Pfalz, denn in Deutschland herrscht das Tatort-Prinzip.

Wie kam die Polizei den tatverdächtigen Mädchen auf die Spur?

Laut Polizei gerieten die beiden 12 und 13 Jahre alten Mädchen aus dem Bekanntenkreis von Luise rasch durch Befragungen in den Blick der Polizei. Am Montag hätten die beiden Kinder dann – im Beisein von Angehörigen – gestanden, Luise getötet zu haben. Ihre Geständnisse seien durch weitere Beweise gestützt worden.

Haben beide auf Luise eingestochen oder nur eines der Mädchen?

Das ist bisher nicht bekannt und nach den Ankündigungen von Polizei und Staatsanwaltschaft werden wir das auch nie erfahren. Zum Schutz der beiden minderjährigen und damit strafunmündigen Kinder werde man keine weiteren Details zu diesem Verbrechen bekannt geben.

Was genau war die Tatwaffe?

Nach Angaben der Polizei wurde bisher keine Tatwaffe gefunden. Einsatzkräfte der Polizei suchten in den Tagen nach der Tat mehrfach am Fundort der Leiche von Luise F. danach. Am Donnerstag (16. März) teilte die Staatsanwaltschaft Siegen mit, dass zunächst keine weiteren Suchaktionen geplant seien.

Unklar ist weiterhin, ob es sich um eine oder mehrere Tatwaffen handelt. Selbst wenn das Tatwerkzeug nun doch noch entdeckt werden sollte, würden die Behörden dazu aller Voraussicht nach keine weiteren Details bekannt geben.

Sind die beiden Täterinnen schon früher aufgefallen?

Die Ermittler sagen Nein. Dazu habe man keine polizeilichen Erkenntnisse.

Was weiß man über das Motiv?

Wenig. Mario Mannweiler, der Leitende Oberstaatsanwalt aus Koblenz, sagte dazu am Dienstag: „Die Motivlage ist höchst komplex, denn man muss sie am Alter der Kinder messen. Das würde sich unter Umständen einem Erwachsenen nicht erschließen.“ Weiter werde man sich auch dazu nicht äußern.

Die beiden Kinder sind strafunmündig. Was bedeutet das?

Im Paragraph 19 des Strafgesetzbuches heißt es: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“

Das bedeutet: Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen. Es wird keine Anklage, keinen Prozess und auch kein Urteil geben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder unter 14 Jahren die Folgen ihres Handels noch nicht so ausreichend überblicken können, dass man sie dafür strafrechtlich zur Verantwortung ziehen könnte.

Der Tod von Luise hat allerdings eine erneute Diskussion darüber ausgelöst, ab die Grenze von 14 Jahren noch zeitgemäß ist.

Wo sind die beiden Täterinnen jetzt?

Sie befinden sich in der Obhut des Jugendamtes Siegen, denn da es jetzt nicht mehr um eine strafrechtliche Verfolgung geht, greift hier das Tatortprinzip nicht mehr. Wo sich die Mädchen genau aufhalten, ist nicht bekannt und wird zu ihrem Schutz auch geheim bleiben.

Was geschieht jetzt mit ihnen?

Das liegt im Ermessen des Jugendamtes Siegen. Klar ist: Eine Strafe kommt nicht in Betracht. Möglich ist allerdings, dass eins oder beide Kinder psychiatrisch behandelt werden, möglicherweise auch stationär und vielleicht auch in einer geschlossenen Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Eltern Unterstützung bei der Erziehung durch das Jugendamt erhalten oder dass die Kinder eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden. Klar ist bei alledem aber auch: Die rechtlichen Hürden, um Kinder von den Eltern gegen deren Willen zu trennen, sind sehr hoch.

Ist der Fall Luise F. ein einmaliger Ausnahmefall?

Leider nein, allerdings ist die Zahl der Fälle, in denen Kinder zu Gewalttätern werden, auch nicht besonders hoch. Laut Deutscher Presseagentur gab es 2021 bei Verbrechen gegen das Leben bundesweit 19 tatverdächtige Kinder, darunter vier Mädchen. Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr stark, in den vergangenen 20 Jahren lagen sie laut dpa jährlich zwischen vier und 21 Tatverdächtigen.

Gibt es einen Fall, der noch besonders in Erinnerung ist?

Ja, im Juni 2022 erstickten ein 13- und ein 14-jähriger Junge ein 15 Jahre altes Mädchen im niedersächsischen Salzgitter.

Ist das mit der Strafmündigkeitsgrenze überall so?

Nein. In den USA beispielsweise legt jeder Bundesstaat für sich fest, wann die Strafmündigkeit beginnt. Die Spannbreite reicht von sechs bis zu zwölf Jahren. Solche Kinder müssen damit rechnen, dass sie für viele Jahre hinter Gittern verschwinden, wenn sie ein Verbrechen begehen.


Erst 2005 hob das Oberste Gericht der USA die Möglichkeit auf, auch Jugendliche hinzurichten. Zwischen 1976 und 2003 richteten die USA 22 Jugendliche hin, zuletzt vor genau 20 Jahren am 3. April 2003. Er war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war.

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