Lockdown bis zum 10. Januar: Diese Geschäfte bleiben geöffnet
Coronavirus
Ab dem 16. Dezember gilt bundesweit ein harter Lockdown. Welche Geschäfte haben dann noch geöffnet? Und welche müssen bis zum 10. Januar schließen? Eine Übersicht.

Der Weihnachtsbaumverkauf bleibt erlaubt. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Der ab dem 16. Dezember geltende härtere Lockdown trifft vor allem den Einzelhandel. Bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs soll der Einzelhandel weitestgehend geschlossen werden. Davon ausgenommen sind folgende Geschäfte oder Dienstleistungen:
Verkauf von Lebensmitteln und anderem
- Lebensmittelgeschäfte
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Direktvermarkter von Lebensmitteln
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Großhandel (Metro etc.)
- Zeitungsverkauf
- Tierbedarfs-Märkte
- Futtermittelmärkte
- Baby-Fachmärkte
- Futtermittel-Märkte
- Weihnachtsbaum-Verkauf
Medizinisch-pharmakologische Dienstleister
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörgeräte-Akustiker
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logotherapie
- Medizinische Fußpflege (Podologie)
Mobilitätsservices
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten
- Fahrradwerkstätten
Finanzdienstleistungen, Logistik
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
Allgemeine Dienstleistungen
- Reinigungen
- Waschsalons
- Abhol- und Lieferdienste (inklusive Restaurants, die per Bestellung Speisen zum Mitnehmen anbieten)
Allerdings können die oben genannten Regelungen auch lokal, regional oder gar national widerrufen werden, sollte sich das Infektionsgeschehen weiter zum Negativen entwickeln. Das besagt Punkt 12 der Beschlussfassung. Ab einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen/Woche auf 100.000 Einwohner „sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen“, heißt es in dem Papier.
Baumärkte, Friseure, Kosmetiksalons: Welche Geschäfte müssen schließen?
Im Unterschied zu den oben genannten Geschäften gibt es auch solche, die im Lockdown ab Mittwoch spätestens schließen müssen. Hier die Übersicht:
- Baumärkte
- Friseure
- Kosmetiksalons
- Schönheitssalons
- Glühweinstände
- Spielzeugläden
- Bekleidungsgeschäfte
- Möbelgeschäfte
- Sportartikelhändler
- Buchläden
- Elektronikgeschäfte
- Antiquitätenhändler
- Gebrauchtwarenhändler
- Massagestudios
- Tattoostudios
RND
Der Artikel "Lockdown bis zum 10. Januar: Diese Geschäfte bleiben geöffnet" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.