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Landwirt muss seinen Rindern mehr Platz im Stall gewähren
Verwaltungsgericht Münster
Ein Landwirt aus Borken muss mehr Platz für seine Jungrinder schaffen. Eine Klage nach einer Kontrolle aus dem Jahr 2018 wies das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag ab.
Kein Erfolg für einen Landwirt aus Borken vor dem Verwaltungsgericht in Münster: Seine Klagen gegen Tierschutzauflagen gegen den Kreis Borken sind am Dienstag abgewiesen worden. Das teilte Michael Labrenz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Auch in Vreden hatte der Landwirt einen zu vollen Stall
Damit ist der Landwirt zum zweiten Mal innerhalb eines Monats gescheitert. Zuvor hatte er sich wegen des gleichen Deliktes in Vreden vor Gericht verantworten müssen.
Im aktuellen Fall wehrte er sich gegen eine Ordnungsverfügung des Kreises Borken. Bei unangekündigten Kontrollen im Stall in Borken Ende 2018 war laut Anklageschrift von der Behörde festgestellt worden, dass mehr Tiere im Stall untergebracht waren als zulässig.
Landwirt sah „keine rechtliche Grundlage“
Laut Verwaltungsgericht befanden sich im Boxenlaufstall etwa 90 Jungrinder – auf einer Fläche mit lediglich 40 Liege- und 40 Fressgitterplätzen. Der Landwirt hatte geltend gemacht, dass es „keine rechtliche Grundlage“ für das 1:1-Verhältnis von Tier und Liegeplatz gebe. Das sah das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Dienstag anders.