Landgericht folgt Beschwerde von Abgemahnten
Redtube-Fall
Die Massenabmahnungen im Fall Redtube nehmen eine überraschende Wendung. Betroffene erzielen einen Etappensieg: In zwei entscheidenden Punkten schwenkt das zuständige Gericht um.

Das Landgericht in Köln
Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Auch nach den Beschwerden hätten die Abmahner diese Frage nicht beantwortet. Eben diese Punkte waren in der Debatte um die Massenabmahnungen bereits heftig kritisiert wurden. Beobachter warfen unter anderem die Frage auf, wie die eingesetzte Software technisch erfasse, ob sich jemand ein Video auch tatsächlich angesehen habe. Allerdings vertrat auch das Kölner Landgericht keine einheitliche Linie in dem Redtube-Fall. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Namen und Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet. Allein 16 Zivilkammern waren mit den ursprünglichen Anträgen befasst. Bis zum Montag seien bereits mehr als 110 Beschwerden beim Landgericht Köln eingegangen, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung zu den Beschwerden fiel am vergangenen Freitag, dem 24. Januar. Dagegen ist Berufung möglich.