Ladenschließungen im Lockdown: Wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig?

Gültigkeit von Gutscheinen

Seit Monaten haben wegen des Corona-Lockdowns zahlreiche Geschäfte geschlossen - was passiert mit Gutscheinen? In manchen Fällen können sie auch nach dem Lockdown noch eingelöst werden.

23.03.2021, 15:00 Uhr / Lesedauer: 1 min
Gutscheine sind beliebte Geschenke - die Einlösung ist durch den Lockdown jedoch etwas schwieriger.

Gutscheine sind beliebte Geschenke - die Einlösung ist durch den Lockdown jedoch etwas schwieriger. © picture alliance / dpa

Gutscheine sind nicht ewig gültig. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes sollte ein Gutschein eingelöst werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Problem: Viele Geschäfte sind wegen der Corona-Regeln derzeit nach wie vor zu.

Verjährungsfrist erst am Jahresende

Sollten ältere Gutscheine während des Lockdowns abgelaufen sein, heißt das aber nicht automatisch, dass diese nicht mehr eingelöst werden können. War die Einlösung nicht möglich, weil das Geschäft wegen der Pandemie geschlossen war, verlängert sich die Frist nach Ansicht der Verbraucherschützer um diesen Zeitraum.

Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wurde ein Gutschein im Mai 2019 gekauft, muss er bis spätestens zum 31. Dezember 2022 eingelöst werden.

Ausnahme bei Insolvenz des Geschäfts

Ist das Unternehmen in der Zwischenzeit allerdings insolvent, verliert ein Gutschein an Wert. Denn nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Gutschein nicht mehr eingelöst, sondern nur als Forderung angemeldet werden.

Ist das Vermögen verwertet und das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erhalten alle Anspruchsinhaber einen Anteil auf ihre Forderung. Bei Gutscheinen ist das meist ein nur geringer Betrag.

RND/dpa