Große Krankenkassen in NRW erhöhen 2023 ihre Beiträge Was auf Versicherte zukommt

Große Krankenkassen in NRW erhöhen 2023 ihre Beiträge : Was auf Versicherte zukommt
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Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden im kommenden Jahr im Schnitt um circa 0,3 Punkte steigen. Dann fällt durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns an – ein neuer Rekordwert. Jedoch fallen die Erhöhungen bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich aus.

Die Erhöhungen der Zusatzbeiträge:

  • DAK: Von 1,5 auf 1,7 Prozent (Gesamtbeitrag: 16,3 Prozent)
  • AOK: Von 1,3 auf 1,6 Prozent. (Gesamtbeitrag: 16,4)
  • Debeka BKK: Von 1,49 auf 1,69 Prozent. (Gesamtbeitrag: 16,29)
  • Continentale BKK: Von 1,25 auf 1,40 Prozent. (Gesamtbeitrag: 16 Prozent)

Der Durchschnittliche Satz für Zusatzbeiträge liegt bei 1,6 Prozent. Die Zahlen gehen aus den Veröffentlichungen der Krankenkassen hervor. Einige Versicherte dürfen sich aber auch über gleichbleibende Beiträge freuen.

Wo die Zusatzbeiträge auch 2023 gleich bleiben:

  • TK: Bleibt bei 1,2 Prozent. (Gesamtbeitrag: 15,8)
  • Barmer: Bleibt bei 1,5 Prozent. (Gesamtbeitrag: 16,1 Prozent)
  • KKH: Bleibt bei 1,5 Prozent. (Gesamtbeitrag: 16,1)

Zusatzbeiträge steigen: Verbraucher haben Sonderkündigungsrecht

Besonders interessant für betroffene Kunden: Wie die Verbraucherzentralen in Deutschland mitteilen, können Versicherte bei einer Krankenkasse, die ihre Zusatzbeiträge erhöht, von einem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Diese Möglichkeit bestünde bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Wer noch keine 12 Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist, habe ebenfalls ein Anrecht auf diese Sonderkündigung.

Wie Ruhr24 berichtet, stehen die Versicherungen nicht in der Pflicht ihren Versicherten auch die Beitragsänderungen mitzuteilen. Verbraucher könnten demnach auch erst mit dem nächsten Blick auf den Lohnsteuerbescheid von der Erhöhung erfahren.

Außerdem steige mit dem neuen Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenze. Dabei handelt es sich um die für die Beitragsberechnung zugrunde liegende Gehaltsstufe. Das stelle eine weitere Finanzspritze für die Krankenkassen dar. Die Grenze liege jetzt bei 59.850 Euro im Jahr oder bei 4.987,50 Euro im Monat. 2022 habe die Grenze bei 58.050 Euro jährlich beziehungsweise 4.837,50 Euro monatlich gelegen.

Beitragserhöhungen sollen Milliardenloch stopfen

Lauterbach hatte bei der Vorlage eines Spargesetzes im Sommer eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent angekündigt, wodurch sich der Gesamtbetrag von 16,2 Prozent des Bruttolohnes ergibt. Zudem soll es Einsparungen bei Ärzten und Ärztinnen, Apotheken und der Pharmaindustrie geben.

Damit soll das für 2023 erwartete Defizit von 17 Milliarden Euro gedeckt werden. Die dadurch eingenommenen zusätzlichen Gelder reichen aber nicht aus, um das Milliarden-Loch zu stopfen.

Zu den Gründen für das im nächsten Jahr erwartete Finanzloch sagte Lauterbach bereits im Frühjahr: „Wir haben in der letzten Legislatur die Leistungen für gesetzlich Versicherte erheblich verbessert. Das kostet.“ Außerdem seien mit der Corona-Krise Einnahmen mit noch schwerwiegenderen Konsequenzen weggebrochen. „Die Schere geht immer weiter auseinander.“

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