Kontaktverbot: Diese Regeln gelten ab jetzt in Deutschland

Coronavirus

Bund und Länder haben sich auf weitere Maßnahmen geeinigt. So gilt in vielen Ländern ein Kontaktverbot. Außerdem werden weitere Dienstleister dazu aufgefordert, ihre Geschäfte zu schließen.

Berlin

23.03.2020, 05:51 Uhr / Lesedauer: 1 min
In vielen Bundesländern gilt von nun an ein Kontaktverbot.

In vielen Bundesländern gilt von nun an ein Kontaktverbot. © picture alliance/dpa

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf folgende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verständigt:

  • Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakt zu anderen Menschen auf absolutes Minimum reduzieren. In einer Telefonkonferenz hat sie sich am Sonntag mit den Ministerpräsidenten geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten.
  • In der Öffentlichkeit sind mindestens 1,5 Meter Abstand zu Menschen zu halten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt.
  • Im öffentlichen Raum darf man sich ab jetzt nur noch allein, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, oder Personen aus dem Haushalt bewegen.
  • Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft.
  • Gruppen von feiernden Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel. Ordnungsbehörden und Polizei werde laut Merkel die Einhaltung der Kontakt-Beschränkungen überprüfen und durchsetzen. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert.
  • Restaurants und Gaststätten sollen unverzüglich schließen - wo dies noch nicht der Fall sei. Für Berlin gilt dies bereits seit Sonntag. Erlaubt sind noch Liefer- und Abholdienste für Speisen.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sollen unverzüglich schließen. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons, wie aus dem Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
  • Alle Betriebe haben darauf zu achten, dass alle Hygienevorschriften eingehalten und alle Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden umgesetzt sind.
  • Die Maßnahmen gelten für mindestens zwei Wochen.

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Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

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