Keine Ermittlungen gegen Schulze Föcking

"Schweine-Affäre"

Die Zustände im Schweinemastbetrieb von NRWs Landwirtschaftministerin Christina Schulze Föcking werden keine strafrechtlichen Folgen für die Ministerin haben. Warum? Das hat die Staatsanwaltschaft Münster am Freitag begründet.

MÜNSTER

28.07.2017, 11:11 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking wird von der Staatsanwaltschaft Münster entlastet.

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking wird von der Staatsanwaltschaft Münster entlastet.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass Schulze Föcking gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe, teilte die Staatsanwaltschaft Münster am Freitag mit. Daher werde nicht gegen die Ministerin ermittelt. Die Staatsanwalt hatte nach einer Anzeige der Albert Schweitzer Stiftung mögliche Rechtsverstöße geprüft. Zuvor waren heimlich aufgenommene Videos von zum Teil stark verletzten Tieren im Betrieb der Familie in Steinfurt bei „stern TV“ ausgestrahlt worden.

Prüfung gegen Ehemann

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft belegen Verträge, dass die Ministerin für den Zeitraum der Aufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war. Seit 2010 habe sich Schulze Föcking nach und nach aus der Leitung der Mastbetriebe sowie der Betreuung der Tiere zurückgezogen.

Die Strafanzeige richte sich aber auch gegen andere mögliche Verantwortliche wie den Ehemann, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Lechtape. Hier dauere die Prüfung der Vorwürfe an. „Das wird auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“ 

dpa