Job nicht erfüllt: Grund für fristlose Kündigung

Wer seiner Aufgabe nicht nachkommt, kann den Job verlieren. Das ist einem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma passiert. Das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hielt die fristlose Kündigung für zulässig.

Berlin (dpa/tmn)

25.01.2016, 05:10 Uhr / Lesedauer: 1 min

Ein Sicherheitsmann hat die Aufgabe, einen bestimmten Kontrollbereich zu überwachen. Erfüllt er diese Funktion nicht, kann ihn das den Job kosten. Foto: Jan Woitas

Ein Sicherheitsmann hat die Aufgabe, einen bestimmten Kontrollbereich zu überwachen. Erfüllt er diese Funktion nicht, kann ihn das den Job kosten. Foto: Jan Woitas

Kommt ein Sicherheitsmitarbeiter seiner Arbeit nicht nach, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. Das gilt zum Beispiel, wenn er den von ihm besonders zu sichernden Bereich für einen erheblichen Zeitraum verlässt.

Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf folgenden Fall hin, der vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 17 Sa 810/15) verhandelt wurde:

Der Wachmann einer Sicherheitsfirma war damit beauftragt, die Ausgangskontrolle des Produktionsbereichs einer Münzprägeanstalt zu überwachen. Dort war ein Drehkreuz installiert, das durch einen Zufallsgenerator gelegentlich gesperrt wurde. Bei einer solchen zufälligen Sperrung hatte der Wachmann die Aufgabe, die Person zu kontrollieren.

Um mit einem anderen Mitarbeiter der Münzprägeanstalt ein privates Gespräch zu führen, schaltete der Wachmann den Zufallsgenerator aus und verließ den Kontrollbereich. Wenige Tage später stellte die Münzprägeanstalt einen Verlust von Gold im Wert von rund 74 000 Euro fest. Die Sicherheitsfirma kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos.

Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Der Wachmann hatte den zu sichernden Bereich ohne jede Veranlassung für einen erheblichen Zeitraum verlassen. Erschwerend kam hinzu, dass er den Zufallsgenerator ausgeschaltet hatte, statt einen Kollegen herbeizurufen. Er habe damit das besondere Sicherungsinteresse der Münzprägeanstalt verletzt. Diese Pflichtverletzung sei so schwerwiegend, dass die Sicherheitsfirma dem Mann fristlos habe kündigen dürfen.

Mitteilung des Arbeitsgerichts Berlin-Brandenburg