Instrumente brauchen jetzt einen Reisepass
Zoll kontrolliert
Wenn ein Star wie Anne-Sophie Mutter mit der Geige zum Konzert in die USA reist, muss sie nicht nur an ihren Reisepass denken, sondern auch an den für ihre Geige. Denn die braucht seit dem vergangenen Jahr einen eigenen Pass. Zumindest, wenn für die Instrumente besondere Materialien verarbeitet wurden.

Wenn der Geigenbogen Verzierungen aus Schildplatt hat, braucht man einen Reisepass, um mit dem Instrument in Länder außerhalb der EU zu reisen.
Zumindest dann, wenn am Geigenbogen oder den Wirbeln, an denen die Saiten befestigt sind, Schildplatt verarbeitet worden ist. Denn das steht unter Naturschutz. Das Bundesamt für Naturschutz in Bonn stellt die Reisepässe für Musikinstrumente aus. Meist sind das DinA4-Blätter, auf denen die Instrumente beschrieben werden und die Seriennummer verzeichnet ist. Meist ist auch ein Foto beigefügt. Der Instrumentenpass ist drei Jahre gültig und kostet 24 Euro.
Bio-Palisander in Konzertgitarren
Instrumente, in denen Materialien von geschützten Tieren oder Pflanzen verbaut worden sind, interessieren den Zoll. Das kann brasilianisches Rosenholz, der so genannte Bio-Palisander, sein, aus dem hochwertige Konzertgitarren gebaut sind, Elfenbein, aus dem manchmal noch Klaviertasten bestehen, oder Schildplatt, aus dem am so genannten Frosch von alten Geigenbögen, an denen die Bogenhaare befestigt sind, Verzierungen gefertigt werden.
"Nur bei teuren Bögen findet man solche Schildplatt-Verzierungen. Wenn die Berliner Philharmoniker auf Reisen gehen, haben sie solche Bögen dabei, der Hobby -Musiker besitzt so etwas eher nicht", sagt Franz Böhmer aus dem Fachreferat Artenschutzvollzug beim Bundesamt für Naturschutz. Ebenholz, das in Geigen auch verarbeitet worden ist, fällt nicht unter den Schutz, weil es eine bestimmte Verarbeitungsstufe erreicht hat.
180 Länder einig über Abkommen
"Mit dem Pass wird bescheinigt, dass es legal ist, die geschützten Hölzer, Pflanzen- oder Tierteile auszuführen. Er ist ein vereinfachtes Artenschutzdokument", erklärt Böhmer. Mehr als 180 Länder weltweit haben dafür im vergangenen Jahr ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Innerhalb der EU dürfen sich Musiker mit ihren Instrumenten ohne Pass bewegen, bei der Einreise zum Beispiel in die USA kontrolliert der Zoll. Aber nur Instrumente, die die Musiker bei sich führen.
Wer mit Flügel reist - wie manche Klavierstars das tun - und das Instrument per Fracht aufgibt, braucht keinen Pass. Bläser haben auch keine Probleme - die Verzierungen an den Holzblasinstrumenten bestehen meist aus nicht geschütztem Perlmutt.JG