In tiefen Pfützen droht Motorschaden

Unwetter und Verkehr

Ein heftiges Sommergewitter bringt Autofahrer leicht in ernsthafte Schwierigkeiten: Der Regen von oben kann ihnen die Sicht nehmen und das Wasser von unten schwere Schäden am Wagen verursachen.

BONN/LANDSBERG/LECH

29.07.2014, 12:06 Uhr / Lesedauer: 2 min
In Essen setzte das Unwetter ganze Straßen unter Wasser.

In Essen setzte das Unwetter ganze Straßen unter Wasser.

Regnet es so stark, dass die Scheibenwischer nicht mehr gegen die Wassermassen von oben ankommen, empfiehlt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR): "Runter vom Gas, aber das Tempo nicht zu abrupt verringern, damit auch nachfolgende Fahrer rechtzeitig bremsen können." Und nicht vergessen, bei Regenwetter die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Ist die Sicht extrem eingeschränkt, suchen sich Autofahrer lieber eine Stelle, an der sie sicher anhalten und das Unwetter abwarten können. Auf der Autobahn sollte das laut dem DVR-Sprecher wegen der erhöhten Unfallgefahr nicht der Pannenstreifen sein, sondern der nächste Parkplatz. "Oder Sie nehmen die nächste Abfahrt und machen Sie abseits der Autobahn Halt."

Welche Versicherungen können den durch die Regenflut geschädigten Autobesitzern finanziell zur Seite stehen? Beispielsweise die Kfz-Teilkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug „unverschuldet“ vollgelaufen ist. Hier kommt es allerdings auf den Einzelfall an. So hat das Landgericht Mühlhausen entschieden, dass ein Autofahrer keinen (jedenfalls keinen vollen) Leistungsanspruch habe, wenn er nach tagelangen Regengüssen über eine überflutete Landstraße fahre und bei 60 km/h von der Fahrbahn abkomme. Er habe offenbar „zu sorglos“ gehandelt. (AZ: 4 O 750/02) Und auch das Landgericht Kiel wies einen klagenden Autofahrer ab, der durch eine vom Regenwasser überflutete Unterführung gefahren war, was sein Fahrzeug ihm „übel nahm“. (AZ: 6 O 112/99)   Schließlich hat das Landgericht Coburg die Klage einer Autofahrerin abgewiesen, die mit ihrem Wagen kurz vor ihrer Wohnung „absoff“ und die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schadenersatz verklagte. Der Frau wurde vorgeworfen, dass sie als „vorausschauende Fahrerin“ an dieser Stelle mit dem Hochwasser hätte rechnen müssen… (AZ: 21 O 7237/11)