In Bochum legen Erzieherinnen die Arbeit nieder

Streik in Kitas

Eltern, deren Kinder städtische Kitas besuchen, müssen sich ab Montag, 11. Mai, um Alternativen kümmern. Die Gewerkschaft Verdi im Bezirk Bochum-Herne hat die Mitarbeiter der Kindertagesstätten zum unbefristeten Streik aufgerufen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

BOCHUM

, 08.05.2015, 19:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Auch in der Kita des Akafös an der Ruhr-Universität wird gestreikt.

Auch in der Kita des Akafös an der Ruhr-Universität wird gestreikt.

Wann wird in welchen Kitas gestreikt? Voraussichtlich alle 17 städtischen Kitas werden bestreikt. Während der Streik bundesweit bereits am Freitag, 8. Mai, begonnen hat, wird in Bochum und einigen weiteren westdeutschen Städten erst am kommenden Montag die Arbeit niedergelegt. Zudem werden in der Woche darauf, vom 18. bis zum 22. Mai, die Kindertagesstätten am Lennershof und „Uni-Kids“ des Akademischen Förderungswerkes bestreikt.

Wer ist sonst noch vom Streik betroffen? Auch in anderen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes wird gestreikt. Daher wird auch das Angebot etwa von Jugendfreizeithäusern oder den Sozialen Diensten ab Montag eingestellt oder zumindest eingeschränkt.

Warum wird gestreikt? Die Gewerkschaften hatten Ende April nach fünf Runden die Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden für gescheitert erklärt und unbefristete Streiks angekündigt. Gefordert wird eine bessere Bezahlung der Erzieher, unter anderem durch eine um mehrere Stufen höhere Eingruppierung in der Gehaltstabelle. Dadurch sollen die Löhne durchschnittlich um etwa zehn Prozent steigen.

Werden Notgruppen in den Kitas angeboten? Die Stadt verhandelt mit den Gewerkschaften noch über Notdienstvereinbarungen. Ob Notgruppen angeboten werden können, kann erst kurzfristig mitgeteilt werden und hängt auch von der jeweiligen Entscheidung der Beschäftigten ab. Zugang zu einer Notgruppe erhalten Kinder nur, wenn der alleinerziehende oder beide Elternteile berufstätig beziehungsweise in Ausbildung sind. Benötigt wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass kein Urlaub genommen und das Kind nicht mit zur Arbeit gebracht werden kann.

Werden Elternbeiträge oder Kosten für das Mittagessen zurückgezahlt? Elternbeiträge werden für die Zeit des Streiks laut Betreuungsvertrag nicht zurückgezahlt. Kostenbeiträge für das Mittagessen können erstattet werden, allerdings erst ab dem sechsten Streiktag, da in der pauschalen Kostenbeteiligung Fehlzeiten bereits berücksichtigt sind.

Wo kann ich mich über die Auswirkungen des Streiks informieren? Das Jugendamt bietet unter Tel. (0234) 9 10 31 05 und (0234) 9 10 24 77 eine Hotline für Eltern an. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 15 Uhr besetzt. Außerdem bietet die Stadt im Internet ständig aktualisierte Informationen an unter  www.bochum.de/streik .