Homeoffice bei Hitze: Arbeitgeber muss Mitarbeiter nicht schützen
Hitze
Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten im Büro erträglicher zu machen. Ab 30 Grad ist er dazu verpflichtet. Welche Regelung greift im Homeoffice?

Grenzwert: Ab 26 Grad Raumtemperatur sieht der Gesetzgeber Handlungsbedarf. © picture alliance / Robert Günthe
Bei Temperaturen von derzeit über 30 Grad fällt es vielen schwer, sich zu konzentrieren. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und die Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Temperaturen im Büro unerträglich werden.
Büro mit über 35 Grad nicht mehr als Arbeitsstätte geeignet
Maßgebend sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Demnach soll der Arbeitgeber tätig werden, wenn die Raumtemperatur über 26 Grad steigt. Klettert sie gar über 30 Grad, muss er handeln. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel ein Sonnenschutz vor dem Fenster, die Verlegung der Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden oder die Lockerung von Bekleidungsregeln. Die Auflistung im Detail:
Beispielhafte Maßnahmen
a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)
Außerdem legt die Verordnung fest, dass ein Raum bei Temperaturen über 35 Grad nicht mehr als Arbeitsstätte geeignet ist.
Telearbeitsplätze müssen gesetzlichen Vorgaben genügen
Doch was gilt im Homeoffice? Arbeitsrechtler unterscheiden zwischen einem festinstallierten Homeofficeplatz und der sogenannten mobilen Arbeit. Auf letztere sind viele Firmen in der Corona-Pandemie ausgewichen, weil mobile Arbeit flexibel und unkompliziert einzurichten ist.
Beim regulären Homeoffice muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz zu Hause den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt, wie der betriebliche Arbeitsplatz. Dabei geht es zum Beispiel um einen ergonomischen Bürostuhl und eine gute Beleuchtung. Vor Inbetriebnahme des sogenannten Telearbeitsplatzes muss deshalb auch eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Bei Hitze trägt der Arbeitgeber keine Verantwortung
Bei Hitze allerdings ist der Arbeitgeber aus der Verantwortung. Denn: “Für Telearbeitsplätze gelten aus der Arbeitsstättenverordnung lediglich die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze”, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. “Die Vorgaben zur Raumtemperatur gelten nicht, so dass der Arbeitnehmer insoweit auch keine Schutzmaßnahmen fordern kann.”
Beim mobilen Arbeiten bekommt der Arbeitnehmer meist lediglich einen Laptop oder ein Smartphone gestellt - und darf damit überall arbeiten, also im Zug, im Hotelzimmer oder eben auch auf der heimischen Couch. Es wird zwar empfohlen, dass Arbeitsschutzstandards eingehalten werden, es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung. Wenn sich ein Arbeitnehmer also entscheidet, bei 35 Grad auf der Terrasse am Laptop zu arbeiten, ist das seine eigene Verantwortung. Der Arbeitgeber kann dann ebenfalls nicht belangt werden.
RND
Der Artikel "Homeoffice bei Hitze: Arbeitgeber muss Mitarbeiter nicht schützen" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.