Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets in NRW Anträge können online gestellt werden

Heizkostenzuschuss für Öl und Pellets in NRW: Anträge noch im Mai möglich
Lesezeit

Nordrhein-Westfalen beginnt mit den angekündigten Härtefall-Hilfen für das Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) gab am Dienstag (16. Mai) zunächst den Startschuss für Haushalte, die selbst eine entsprechende Feuerstätte betreiben.

Da ein hohes Antragsvolumen zu erwarten sei, seien zuerst Haushalte an der Reihe, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Das gelte für selbstnutzende Immobilieneigentümer ebenso wie für Mieter. Spätestens in zwei Wochen könnten dann auch Vermieter ihre Anträge stellen.

Die Hilfen beziehen sich auf Käufe von „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022. Dazu gehören neben Heizöl und Flüssiggas auch Kohle oder Holzprodukte wie Pellets oder auch Scheite. Laut Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sollen rund 1,2 Millionen Haushalte in NRW mit solchen Mitteln heizen.

Im Gegensatz zu den Gas- und Strompreishilfen müssen Eigentümer die Härtefallhilfen allerdings selbst beantragen. Bei einer Mietwohnung sind die Vermieter antragsberechtigt. Sie müssen die Förderung an die Mieter weitergeben und dies schriftlich bescheinigen.

Maximal können bis zu 2000 Euro durch den Heizkostenzuschuss erstattet werden. Der Mindestbetrag liegt bei 100 Euro.

Heizkostenzuschuss: Was wird erstattet?

Laut Beschluss des Bundestags aus dem vergangenen Jahr ist eine Erstattung dann möglich, wenn der in 2022 gezahlte Preis für die Heizmittel doppelt so hoch war wie im Vorjahr. Das sind die festgelegten Referenzpreise für das Jahr 2021:

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
  • Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
  • Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
  • Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
  • Kohle bzw. Koks: 36 Cent pro Kilogramm

Den Zuschuss erhält man für 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung eines festgelegten Referenzpreises hinausgeht. Dies bedeutet beispielsweise, dass für Scheitholz die Verbraucher Beschaffungspreise bis zu 170,00 Euro pro Raummeter oder bei Heizöl bis zu 1,42 Euro pro Liter selbst zu tragen haben. Wie viel Geld man bekommt, lässt sich mit folgender Formel berechnen: 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).

Ein Beispiel: Eine Familie hat 3000 Liter Heizöl verbraucht und pro Liter 1,60 Euro gezahlt - also mehr als doppelt so viel, wie die festgelegte Referenzmenge. Das wäre ein Rechnungsbetrag von 4800 Euro. Laut der angegebenen Formel ergibt sich durch folgende Rechnung 0,8 x (4800 - 2 x 0,71 x 3000) 432 Euro. Das wäre der Betrag, der dem Haushalt zustehen würde.

Wer den möglichen Heizkostenzuschuss nicht selbst ausrechnen möchte, kann dazu auch einen Online-Rechner der Verbraucherzentrale verwenden.

Antrag zum Heizkostenzuschuss in NRW: So geht‘s

Anträge können online gestellt werden unter www.heizkostenhilfe.nrw. Auf dieser Seite können Antragsteller schon vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Härtefallhilfe in Betracht kommen.

Dafür werde ein Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen benötigt (BundID oder Elster), teilte das Ministerium mit. Elster ist die offizielle Steuer-Software und das Webportal der deutschen Finanzbehörden.

Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt sind nicht antragsberechtigt. Bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen würden indes nicht angerechnet, erklärte das Ministerium.

Antrag in anderen Bundesländern schon möglich

Andere Bundesländer sind da bereits schon einen Schritt weiter. 13 der 16 Bundesländer arbeiten mit einem Hamburger Unternehmen zusammen, um die IT-Voraussetzungen für den Onlineantrag zu schaffen. Dort können seit dem 2. Mai die Anträge gestellt werden.

NRW gehört neben Bayern und Berlin zu den drei verbliebenen Ländern, die einen eigenen Weg gehen und dementsprechend später starten. Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023. Da das Budget begrenzt ist, sollte man aber nicht bis zum letzten Tag warten - die Bundesregierung hatte Finanzmittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro freigegeben, davon etwa 380 Millionen Euro für NRW.

Tipps von Experten: Was Sie im Frühling tun können, um im Herbst Heizkosten zu sparen

Bundesregierung beschließt Pläne zum Heizungstausch: Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen müssen

Stromanbieter jetzt wechseln? Wenn ja, wie?: Expertin erklärt, was Verbraucher tun sollten