Haare schneiden in Corona-Zeiten: Diese Regeln gelten für den Friseurbesuch

Coronavirus

Ab Montag (4.5.) dürfen auch die Friseursalons wieder öffnen. Kunden und Friseure müssen dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem werden nicht alle Leistungen angeboten.

Berlin

03.05.2020, 13:45 Uhr / Lesedauer: 1 min
Mit Mundschutz und Abstand: Friseure dürfen mit bestimmten Auflagen wieder öffnen.

Mit Mundschutz und Abstand: Friseure dürfen mit bestimmten Auflagen wieder öffnen. © picture alliance/dpa

Endlich die Haare nach mehreren Wochen wieder schneiden lassen: Ein Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen.

Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Demnach sind Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt. Weiterhin soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden – etwa indem man die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt. Nach einer zeitweisen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen.

RND

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