Grundsteuererklärung in NRW: So geht es einfacher – mit und ohne Elster

Eigentümer

Die Grundsteuererklärung für Grundstücke, die bis Ende Oktober abgegeben werden soll, stellt viele Eigentümer vor Probleme. Zu kompliziert sei das Verfahren. Nun gibt es einen einfacheren Weg.

NRW

09.09.2022, 10:51 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eigentümer von ungefähr 36 Millionen Grundstücken in Deutschland müssen zur Neuberechnung der Grundsteuer eine Steuererklärung abgeben. Abgefragt werden zum Beispiel Angaben zu Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, Bodenrichtwerte und die Größe der Wohnfläche. Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten.

In den vergangenen Wochen hatte es breite Kritik von Bürgern, aber auch von Verbänden wie dem Bund der Steuerzahler gegeben, die eine Verlängerung der Abgabefrist forderten. Zu kompliziert, zu undurchschaubar sei das Verfahren über das Online-Finanzamt Elster.

Das hat zur Folge, dass eine Mehrheit der Immobilieneigentümer in Deutschland die verlangte Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat. Von Anfang Juli bis Ende August gingen bei den Finanzbehörden bundesweit 5,25 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch ein, berichtete die „Welt“ unter Berufung auf das für die elektronische Steuer-Plattform „Elster“ zuständige Bayerische Landesamt für Steuern.

Das entspricht nach der Hälfte der viermonatigen Frist einer Abgabequote von knapp 15 Prozent. Ein weiteres Prozent der Erklärungen erreichte die Behörden demnach laut Bundesfinanzministerium bislang in Papierform.

Für die Abgabe der Grundsteuererklärung können Betroffene entweder das Online-Finanzamt Elster nutzen oder die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Letztere war bis zuletzt nur für Eigentümer zugänglich, die kein Elster-Zertifikat besitzen. Das hat sich inzwischen geändert.

Jetzt stünden allen Eigentümern alle technischen Möglichkeiten gleichermaßen zur Verfügung - unabhängig von Zertifikaten, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Eingabe über das Portal grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de ist einfacher, weil es für Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen vorgesehen ist. Genauer: für jene Besitzer unbebauter Grundstücke, Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.

In fünf deutschen Bundesländern ist das Portal nicht nutzbar

Nutzen können es aber nur Eigentümer in elf Bundesländern, die am Bundesmodell teilnehmen. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nutzer ohne Zertifikat erhalten laut Bund der Steuerzahler vor dem Absenden der Erklärung per Post einen Freischaltcode vom Finanzamt.

Egal, auf welchem Weg Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuererklärung vornehmen: Das Informationsschreiben vom Finanzamt, die Steuer-ID, die Grundbuchdaten und Flächen sollten immer bereitliegen. Selbst bei der vereinfachten Eingabemöglichkeit werden etliche der Daten abgefragt.

dpa/bär