Grundsteuer in Herten Bescheide kurz vor dem Versand: Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen

Grundsteuerbescheide kommen bald: Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen
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Bald ist es soweit: Ende Januar, Anfang Februar werden voraussichtlich die Grundsteuerbescheide in Herten verschickt, wie die Stadt kurz vor dem Jahreswechsel angekündigt hat. Der Auslieferung der Briefe blicken viele Hausbesitzerinnen und -besitzer in unserer Stadt mit Bangen entgegen. Es drohen insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern deutliche, teils sogar drastische Mehrkosten.

Wir haben daher an dieser Stelle Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform 2025 zusammengestellt.

Warum gibt es in Herten weiter den einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B?

Die Stadt nennt verschiedene Argumente für ihre Vorgehensweise. Einerseits seien die rechtlichen Unsicherheiten im Fall von getrennten Hebesätzen noch zu groß. Wäre etwa privates Eigentum mit einem niedrigeren Hebesatz begünstigt worden, könnte dies Unternehmen, die für ihre gewerblichen Grundstücke dann viel mehr Grundsteuer B bezahlen müssten, dazu verleiten, gegen die Regelung vor Gericht zu ziehen, weil sie das Gleichbehandlungsprinzip verletzt. Andererseits befürchtet Kämmerer Dr. Oliver Lind einen „Brandsatz für die Stadtgesellschaft“, falls „Wohnen gegen Gewerbe ausgespielt“ werde. Das hatte Hertens oberster Finanzchef auch in seiner Haushaltsrede klargemacht – und der Großteil der Ratsmitglieder war seiner Linie bei der entscheidenden Abstimmung am 4. Dezember 2024 gefolgt.

Nachbarstädte, wie etwa Recklinghausen und Gelsenkirchen, beurteilen die Gemengelage freilich völlig anders und setzen auf differenzierte Hebesätze, um die finanzielle Mehrbelastung für Privatleute deutlicher zu begrenzen.

Kann ich gegen Bescheide des Finanzamtes noch Einspruch erheben?

Am 31. Januar 2023 endete in Nordrhein-Westfalen die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Falls diese verpasst wurde, gab es für säumige Eigentümer vom Finanzamt eine Schätzung des Grundbesitzes, die erfahrungsgemäß zu ihren Ungunsten ausfällt. Aber auch bei fristgerechten Grundsteuererklärungen kam es manchmal zu Ungereimtheiten und Fehlbewertungen in den beiden Schreiben des Finanzamtes: dem Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbescheid.

Wer gegen einen oder beide jetzt noch vorgehen will, hat aber schlechte Karten, wie Jogi Lenort, Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Colonie Gertrudenau e.V. in Herten-Scherlebeck, auf Nachfrage unserer Redaktion erläutert: „Für Widersprüche gegenüber dem Finanzamt ist die Monatsfrist nach der Zustellung längst abgelaufen.“ In NRW haben trotzdem rund 1,6 Millionen Immobilienbesitzer noch fristgerecht Einspruch eingelegt. Darüber entschieden wurde bisher nicht – wegen laufender Musterverfahren, u.a. vom Eigentümerverband Haus & Grund. Insgesamt sind weit über 130 Klagen aktenkundig.

Was ist mit dem angekündigten, offiziellen Bescheid von der Stadt Herten?

Gegen den kommenden Grundsteuerbescheid sind Widersprüche – ebenfalls binnen eines Monats nach Erhalt – natürlich möglich. Angezweifelt werden kann dabei lediglich die Berechnung an sich – aber nicht mehr deren oben erwähnte Berechnungsgrundlagen vom Finanzamt.

Kann ich die Grundsteuerzahlung verweigern, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Auch wenn gegen einen Grundsteuerbescheid Widerspruch eingelegt wurde, muss die geforderte Summe zunächst – unter Vorbehalt – pünktlich gezahlt werden. Nach Angaben der Stadt Herten wird der aktuelle Betrag, der stets für ein Jahr erhoben wird und im Falle einer Vermietung von Wohneigentum mit der Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien umgelegt werden kann, bis spätestens zum 15. Februar 2025 fällig.

Wie ist die Stimmung bei den Hausbesitzern in Herten?

Die Verunsicherung sei groß, berichtet Jogi Lenort von seinen Erfahrungen in der Scherlebecker Getrudenau-Siedlung. „Bei vielen Menschen besteht die Sorge vor hohen finanziellen Belastungen. Es wird daher laut darüber nachgedacht, aus Vereinen oder Parteien auszutreten, um Kosten einzusparen“, sagt er über die Rückmeldungen aus der dortigen Siedlergemeinschaft – eine von insgesamt sechs in Herten, die allesamt Mitglied im Verband Wohneigentum sind, einer Interessenvertretung für Haus- und Wohnungseigentümer in NRW.

Auch Lenort persönlich ist von den Folgen der Grundsteuerreform betroffen; „Für mein Haus muss ich von einem etwa dreimal so hohen Jahresbetrag als zuvor ausgehen.“ Ihn ärgert, dass die Politik das Thema viel zu lange ignoriert habe: „Schon weit vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hätte man die Reform anstoßen müssen. Nun soll auf einen Schlag nachgeholt werden, was jahrelang versäumt wurde.“

An welche Stelle kann ich mich wenden, wenn ich Rückfragen zum Grundsteuerbescheid habe?

Das auch für Herten zuständige Finanzamt Marl hat eine Grundsteuer-Hotline unter der Rufnummer 02365/516-1959 eingerichtet. Sie ist jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Weitere digitale Informations- und Hilfsangebote gibt es außerdem auf der offiziellen Plattform unter: www.grundsteuer.nrw.de

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und prüfen Grundsteuer-Unterlagen. Davor steht ein Miniaturhaus.
Wer in Herten den Bescheid zur Grundsteuer bekommt, sollte ihn genau prüfen – im Zweifel können auch Experten des Finanzamtes Marl helfen. (Symbolfoto) © Christin Klose/dpa