Jörg Scholz brauchte nicht lange, um einen „kleinen Aufmarsch“ zusammenzutrommeln, wie er es nannte. Zu einem eilig vereinbarten Termin mit der Presse kamen sieben Gartenfreunde, die nun vor einem Problem stehen: Die Kosten für ihr Hobby steigen erheblich. Grund dafür: die Grundsteuer für ihre Gartenflächen an der Dorotheenstraße.
Bei Scholz steigt sie auf das 66-Fache. Sein Nachbar kann dies überbieten: Einen Aufschlag um den Faktor 83 hat er ausgerechnet. Über den grünen Daumen gepeilt würde für ein rund 400 Quadratmeter großes Fleckchen im Freien nun eine Grundsteuer von rund 400 Euro erhoben – für ein Jahr.
Wie Bauland bewertet, wie Gewerbegrund besteuert
Die Gartenfreunde aus Königsborn sind Leidtragende der Grundsteuerreform. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es sie gleich doppelt erwischt: Wie die Bescheide ausweisen, die sie nun von der Stadt erhalten haben, sind von den beiden Faktoren, mit denen die Höhe der Steuer berechnet wird, beide für sie gestiegen.
Zum einen wirkt sich bei ihnen die Entscheidung der Stadt Unna aus, einen differenzierten Hebesatz auszuweisen. Da die Flächen kein Bauland sind, veranschlagt die Stadt für sie die „Grundsteuer B Nichtwohngrundstück“. Eigentlich hatte die Stadt bei der Schaffung dieser Kategorie Gewerbegrundstücke im Sinne. Nun aber wird klar, dass auch für die Gärten an der Dorotheenstraße ein Hebesatz von 1679 Prozent gilt.
Unklarheit über den richtigen Ansprechpartner
Diese Einstufung erklärt allerdings lediglich eine Verdoppelung der Grundsteuer. „Das wäre noch gut zu vertragen“, sagt Jörg Scholz, dessen Garten bislang mit 6,06 Euro im Jahr besteuert worden ist. Der stärkere Hebel steckt aber im nun verwendeten Messbetrag. Er steigt von 0,72 auf 23,90. Festgelegt worden ist dies schon mit den Steuerbescheiden des Finanzamtes, die aufgrund der Grundsteuererklärungen ergangen sind.
Wirklich einverstanden waren die Gartenbesitzer schon damit nicht. Doch verhindern konnten sie diese Einstufung seinerzeit auch nicht. In den Erklärungen hatten die Nachbarn den Wert ihrer Gartenflächen mit Beträgen zwischen 22 und 36 Euro pro Quadratmeter angegeben. Das Finanzamt aber schaute in den Bodenrichtwerteplan für die Stadt und las dort den Wert 175 Euro ab. Obwohl die Flächen außerhalb der Bebauungsgrenzen liegen und weder über Strom- noch über Kanalanschlüsse verfügen, ist für sie ein Bodenwert ähnlich dem der benachbarten Baugrundstücke festgesetzt worden.

Wo genau nun der Fehler steckt, darüber sind sich die Nachbarn noch nicht völlig eins geworden. Und ebenso schwierig ist für sie, die Frage zu beantworten: Was tun?
Widerspruch oder Klage einlegen können sie nun gegen die Bescheide der Stadt. Diese allerdings wirken formal korrekt: Der Hebesatz ist politisch beschlossen worden, der Messbetrag von der Finanzbehörde vorgegeben und nach Ablauf der Einspruchsfrist längst gültig.
Dementsprechend hatten die Freizeitgärtner zuletzt auch den Eindruck, bei ihren ersten Behördenkontakten nicht wirklich weiterzukommen. Stadt und Finanzamt verweisen offenbar aufeinander.
Hoffen auf eine Problemlösung von der Stadt
Dennoch wollen es die Gartenfreunde nun nicht darauf beruhen lassen. Sie hoffen darauf, dass Beschwerden bei der Stadt dazu führen, dass diese sich mit ihrem Fall beschäftigt und eine Lösung findet. Zu den Motiven für ihre neue Steuerhöhe treffen sie unterschiedliche Annahmen. Die Wohlwollenderen unter den Nachbarn glauben an ein Versehen: Zumindest die Einführung der differenzierten Grundsteuer B sollte Privatleute doch eigentlich schützen und die Steuerbegünstigung der Gewerbetreibenden ausgleichen, die mit der Grundsteuerreform befürchtet worden war. An Gärten hatte man vielleicht einfach nicht gedacht.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 23. Januar 2025.