Bernd Weskamp ist inzwischen ein Experte, wenn es um das Thema Grundsteuer geht. Er ist unzufrieden mit der Berechnung seines Grundstückswertes. Das gesamte Verfahren ist kompliziert, doch versucht Weskamp es mit einer einfachen Feststellung auf den Punkt zu bringen: „Mein Grund wird ebenso wie die hinter meinem Grundstück liegenden Grundstücke bewertet“, so Weskamp.
Doch aufgrund der Tatsache, dass direkt gegenüber eine rege befahrene Eisenbahnlinie liegt, könne es tatsächlich niemals so viel wert sein, wie vom Finanzamt angenommen, meint er. Damit ist er nicht allein, denn das Bundesmodell für die Neuberechnung der Grundstückswerte, an dem sich auch NRW orientiert hat, wird auch von vielen Juristen als verfassungswidrig kritisiert.
Natürlich war der unzufriedene Eigentümer auch bei der Infoveranstaltung zu Gast, zu der der Beigeordnete und Stadtkämmerer Heinz Günter Freck in die Gesamtschule eingeladen hatte. Der Besuch sei gut gewesen, doch wenn sich die Bürger auf die bei ihnen angesetzte Grundsteuerbemessungszahl beziehen wollten, habe es vom Kämmerer immer geheißen, „da müssen Sie sich ans Finanzamt wenden“.
„Grundsätzlich hat der Kämmerer da recht, doch muss man sich auch fragen dürfen, warum bei solch einem Termin niemand vom Finanzamt da war“, bemängelt Weskamp. Viele Einsprüche stapelten sich bei den Finanzämtern und würden kaum bearbeitet, sodass Verbände wie Haus und Grund oder der Bund der Steuerzahler bereits an Musterklagen arbeiten.

Tatsächlich findet sich auf der Internetseite des Wohneigentümer-Verbandes Haus und Grund Westfalen ein kostenloses Musterschreiben zum Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid zum Download. Der Verband erklärt, dass viele Eigentümer entsetzt über die stark gestiegenen Werte ihrer Immobilien seien. Diese gingen teils auf stark gewachsene Bodenrichtwerte zurück, teils auf fiktive Mieten, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Woher diese enorm gestiegenen Werte hervorgehen, kann Weskamp erklären: „Das Gutachterverfahren, bei dem die Preise wie beim Notar ermittelt wurden, fand zwischen 2018 und 2021 statt“, so Weskamp.
Zeit hoher Preise
Damals schossen die Preise aber durch die Inflation wie durch die hohe Nachfrage enorm in die Höhe. Zudem wurden Gebiete in Zonen zusammengefasst, die seiner Meinung nach erheblich zu groß seien. Das zeige sich etwa an seinem Beispiel: „Ruhige Anliegerstraßen und Grundstücke wie unseres, die direkt am Bahndamm liegen, in einen Topf zu werfen, das geht doch nicht“, so der Fachmann.
Er wisse von insgesamt sechs Klagen, die vom Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund angestrengt worden seien. Von diesen seien zwei vor dem Bundesfinanzhof bereits entschieden worden und das Ergebnis sei eindeutig: „Bei beiden ist zu hoch bewertet worden“, so Weskamp. Die Widersprüche nicht zu bearbeiten, sei ein Unding und bei einem Sachverhalt müsse immer auch der Gegenbeweis möglich sein.
Widerspruch einlegen: Nur ein Monat Zeit
„Der Bundesfinanzhof entschied, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssten, einen niedrigeren Wert nachzuweisen“, so Weskamp. Der Gesetzgeber verfüge gerade in Massenverfahren wie der Feststellung des Grundsteuerwerts über einen großen Typisierungs- und Pauschalisierungsspielraum. Nun sei der Punkt erreicht, an dem man Widerspruch einlegen müsse.
Wer seinen Grundsteuerbescheid erhalten hat, muss übrigens schnell aktiv werden: Nach dem Erhalt des Bescheids bleibt nur ein Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.