Getötete Polizisten – Wurde Tatverdächtiger Florian V. mit dem Tod bedroht?

Polizei

In der Nacht zu Montag sind in Kusel in Rheinland-Pfalz zwei Polizisten erschossen worden. Nach RND-Informationen gab einer der Tatverdächtigen an, zuvor mit dem Tod bedroht worden zu sein.

Kusel

von Lena Obschinsky

, 04.02.2022, 16:11 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der pfälzische Innenminister Roger Lewentz (r, SPD) spricht in der Polizeiinspektion in Kusel mit Dienststellenleiter Christoph Maurer (l) und Jürgen Schmitt, Inspekteur der Polizei (M). Am Montag wurden in der Nähe bei Ulmet eine Polizistin und ein Polizist im Dienst getötet.

Der pfälzische Innenminister Roger Lewentz (r, SPD) spricht in der Polizeiinspektion in Kusel mit Dienststellenleiter Christoph Maurer (l) und Jürgen Schmitt, Inspekteur der Polizei (M). Am Montag wurden in der Nähe bei Ulmet eine Polizistin und ein Polizist im Dienst getötet. © picture alliance/dpa

Vier Tage, nachdem ein Polizist und eine Polizeianwärterin im Dienst erschossen wurden, sitzen die beiden Tatverdächtigen weiter in Untersuchungshaft. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord und gewerbsmäßige Jagdwilderei vorgeworfen. Der 38-jährige Andreas S. schweigt seitdem, der 32-jährige Florian V. hat laut seines Rechtsanwalts noch in der Nacht nach der Festnahme eine Aussage gemacht.

Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte Strafverteidiger Christian Kessler am Donnerstag: „Mein Mandant hat in einer mehr als zweistündigen Vernehmung ohne anwaltlichen Beistand umfassende Aussagen gemacht. Er hat eingeräumt, am Tatort dabei gewesen zu sein, aber er bestreitet, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Er sagt, er habe nicht geschossen.“

Florian V. habe „noch nie scharfe Waffe abgefeuert“

Ein Schmauchspurentest soll dies auch beweisen. „Mein Mandant hat an diesem aktiv teilgenommen. Die Ergebnisse stehen allerdings Stand jetzt noch aus.“ Überhaupt habe sein Mandant nach eigenen Angaben noch nie eine scharfe Waffe abgefeuert, sagte Kessler.

Unklar ist bislang, was die beiden Saarländer S. und V. zwischen der Tat und der Festnahme genau machten – und warum V., wenn er nicht selbst geschossen hat, nicht sofort zur Polizei ging. Nach RND-Informationen sagte V. aus, selbst von Andreas S. mit dem Tode bedroht worden zu sein. Sein Rechtsanwalt wollte sich dazu nicht äußern.

Unstrittig scheint, dass die beiden Männer in der Nacht zu Montag Wilderei betrieben haben. Die Polizeistreife entdeckte in der Nacht zu Montag im Kastenwagen der Tatverdächtigen 22 Stück Damwild, die Beamten gaben daraufhin per Funk durch, nun eine Kontrolle durchführen zu wollen.

Kurz nach dem ersten Funkspruch folgte ein Hilferuf der beiden 24- und 29-jährigen Polizisten: „Sie schießen“. Kurz darauf waren beide tot – die Polizeianwärterin starb durch einen Kopfschuss, der Polizist, der selbst noch 14-mal auf die beiden Tatverdächtigen gefeuert hatte, wurde von vier Schüssen getroffen, einer davon in den Kopf.

Florian V. lebt in „beengten wirtschaftlichen Verhältnissen“

Doch was hat Florian V. mit Andreas S. im Wald gemacht, wenn er selbst noch nie eine scharfe Waffe abgefeuert hat? Kessler beschreibt die Tätigkeit so: „Er hat gegen ein geringfügiges Entgelt eine untergeordnete, körperliche Hilfstätigkeit erfüllt.“ Nach RND-Informationen soll es sich dabei unter anderem um den Transport der toten Tiere gehandelt haben.

Angaben über einen weiteren Job machte Kessler nicht, sein Mandant lebe aber in „äußerst beengten wirtschaftlichen Verhältnissen“. Auch familiär ist nicht viel über V. bekannt, Kessler bestätigt nur so viel: „Mein Mandant lebt in einer Beziehung und seine Partnerin hält zu ihm.“

Das Verhältnis von V. zu Andreas S. beschreibt Kessler als nicht besonders eng: „Nach meinen Informationen standen die beiden weder in einer langjährigen noch engen Bekanntschaft.“

Beide Tatverdächtige gerieten mit Gesetz in Konflikt

Laut Kessler wird Florian V. zunächst keine weiteren Angaben mehr machen. „Er wird sich auch Stand jetzt keinem psychiatrischen Gutachten unterziehen.“ Über den Gemütszustand seines Mandanten sagte der Anwalt: „Er war trotz der schrecklichen Erlebnisse und auch der Sorge um seine Familie in unseren Gesprächen in der Lage, mir sachlich alle relevanten Fragen zu beantworten.“ Körperlich sei V. unversehrt geblieben: „Er hat nicht einen Kratzer bei der Festnahme abbekommen.“

Wie am Donnerstag bekannt wurde, sind beide Verdächtige bereits zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Andreas S. wurde 2006 wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Jagdunfall zu einer Geldstrafe verurteilt, Florian V. wurde seit 2018 drei Mal verurteilt – unter anderem wegen Verkehrsdelikten.

Mit Material von dpa

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