Weselsky äußert sich
Update, 9.1. 21.51 Uhr: „Wir kämpfen für bessere Arbeitszeitbedingungen, für bessere Löhne, und das steht uns zu“, sagte GDL-Chef Claus Weselsky nach der Urteilsverkündung. Er sei es leid, dass der Gewerkschaft immer die Schuld für Streiks zugeschoben werde - es sei stattdessen der DB-Vorstand, der verantwortungslos handle. „Nur die Arbeitgeberseite kann Angebote machen, und das erwarten wir von der Deutschen Bahn“, sagte Weselsky.
Die Bahn rief die GDL dagegen auf, „endlich den Weg des Kompromisses einschlagen“. „Die GDL will eins zu eins ihre Forderungen durchsetzen, andernfalls streikt sie. So funktionieren Tarifverhandlungen aber nicht“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbandes AGV Move.
Landesarbeitsgericht lehnt DB-Antrag ab
Update, 9.1. 20.02 Uhr: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Bahnkunden müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten.
Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits um 18.00 Uhr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 02.00 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.
Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft „Fair Train“ ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung.
Bahnstreik im Güterverkehr begonnen
Update, 9.1. 19 Uhr: Der Streik im Güterverkehr der Deutschen Bahn hat begonnen. Wie ein Sprecher des bundeseigenen Konzerns bestätigte, haben die ersten Lokführer um 18 Uhr ungeachtet einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung die Arbeit niedergelegt. Vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt wurde zu dieser Zeit noch über einen Eilantrag der Bahn verhandelt, die den Streik per einstweiliger Verfügung stoppen wollte.
Gerichtsentscheidung über GDL-Streik kurz vor Start
Update 9.1. 13.50 Uhr: Mit einem erneuten Streik auf der Schiene will die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn erneut weite Teile des Eisenbahnverkehrs in Deutschland lahmlegen - doch noch ist das letzte Wort darüber nicht gesprochen. Dieses liegt am Dienstagnachmittag in zweiter Instanz beim Landesarbeitsgericht Hessen (LAG). Dort soll ab 17.00 Uhr über eine Klage der Deutschen Bahn endgültig entschieden werden, mit der der Konzern den Streik in nahezu letzter Sekunde verhindern will. Geplanter Streikbeginn ist um 18.00 Uhr zunächst im Güterverkehr.
Sollte die Verhandlung länger dauern, könnte die GDL trotzdem mit ihrem Ausstand beginnen, der bis Freitagabend dauern soll. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie des ebenfalls bestreikten Eisenbahnunternehmens Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Der späte Beginn der Berufungsverhandlung an diesem Dienstag deutet darauf hin, dass das LAG nicht erwartet, viel Zeit für seine Entscheidung zu brauchen.
Fahrgäste sollten sich deshalb darauf einstellen, dass es auf der Schiene in den nächsten Tagen wieder stressig wird. Im Personenverkehr soll der Ausstand um 2.00 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18.00 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein. In NRW werden viele Züge wegen des Bahnstreiks ausfallen oder eingeschränkt fahren.
Deutsche Bahn scheitert mit Eilantrag gegen Streik
Update, 20.50 Uhr: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken.
Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. „Die GDL ist nicht offenkundig tarifunfähig“, sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Die Deutsche Bahn AG zweifelt das an, hat aber in der Vergangenheit zahlreiche Verträge mit der GDL abgeschlossen.
Damit ist der bundeseigene Konzern mit seinem Versuch zunächst gescheitert, den Arbeitskampf im Rahmen des Tarifstreits mit der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Die Bahn kann vor dem Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) allerdings Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Dieser Weg steht auch dem Eisenbahnunternehmen Transdev offen, das zuvor in einem parallelen Verfahren ebenfalls vor dem Arbeitsgericht gescheitert war. Urteile der zweiten Instanz sind voraussichtlich für Dienstag zu erwarten. Ein Termin stand am Abend noch nicht fest.
Sollte die Bahn auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht scheitern, müssen sich Fahrgäste zwischen Mittwoch und Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Personenverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Der Streik der GDL soll von Mittwochmorgen um 2.00 Uhr bis Freitagabend um 18.00 Uhr bundesweit andauern. Betroffen wäre nicht nur die Deutsche Bahn, sondern unter anderem auch der Wettbewerber Transdev. Die Auswirkungen dürften wie bei den bisherigen Arbeitskämpfen auch schon in den Stunden davor und danach zu spüren sein.
GDL ruft zum Bahnstreik auf
Ausgangsmeldung: Die GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken - in einer Woche, in der im Straßenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach normalerweise einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
Mit dem Streik will die Gewerkschaft um ihren Vorsitzenden Claus Weselsky den Druck im Tarifstreit erhöhen, in dem es um Geld, aber auch um kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohn geht. Das lehnt die Bahn ab.
Arbeitsgericht will noch am Montag über GDL-Streik entscheiden
Vor dem mehrtägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL in dieser Woche erhofft sich die Deutsche Bahn ein schnelles Haltsignal von den Richtern. Der Konzern kündigte am Sonntagabend nach der Verkündung des Streiktermins an, beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung zum Stopp des Streiks zu beantragen. Nach Ansicht des Konzerns hat der Ausstand keine rechtliche Grundlage.
Das Arbeitsgericht Frankfurt will noch am Montag über den bevorstehenden Lokführer-Streik beraten. Neben dem Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, AGV Move, hat auch das Eisenbahnunternehmen Transdev eine Einstweilige Verfügung gegen den für Mittwoch geplanten Ausstand beantragt. Laut Gericht soll voraussichtlich um 16.00 Uhr zunächst über den Transdev-Antrag und ab 18.00 Uhr über die Deutsche Bahn verhandelt werden.
Gegen eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes ist noch Berufung in der zweiten Instanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht ebenfalls in Frankfurt möglich.
Wie wird sich der mögliche Streik auswirken?
Bei zwei kürzeren GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche Auswirkungen wie bei den beiden Warnstreiks zu erwarten.
Notfahrplan der Bahn
Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Das Unternehmen kündigte für Mittwoch bis Freitag einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an. "Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit.
Fahrgäste seien gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Bahnreisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Es werde deutschlandweit große Unterschiede geben, wie viele Züge im Regionalverkehr fahren könnten. "Auch im Schienengüterverkehr wird es zu massiven Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen", hieß es in der Mitteilung.
Das Unternehmen kündigte zudem Kulanzregeln an: Alle Fahrgäste, die ihre für zwischen Mittwoch und Freitag geplante Reise wegen des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen.
Bahn gegen GDL: Streit über Leihfirma
"Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig", sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. "Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren."
Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Es ist unklar, ob das funktioniert und besonders, ob sich genügend Lokführer finden, die bei der Bahn kündigen und bei Fair Train arbeiten.
Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt: Die GDL tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn auch vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht.
Weselsky kritisierte die Klage am Sonntag als "Nebelkerze" und wies den Vorwurf zurück. Er zeige "die Verzweiflung eines sozialfremden Arbeitgebers, der kein noch so abwegiges Mittel scheut, um die starke GDL zu eliminieren".
dpa
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