Mit der Gaspreisbremse haben sich die Kriterien für Menschen, die mit einem Anbieter-Wechsel liebäugeln, verschoben. Der Grund ist relativ einfach: Die Gaspreisbremse gilt nur für den Preis pro Kilowattstunde Gas, der bei 12 Cent gedeckelt ist. Verlangt der Anbieter mehr, zahlt der Staat die Differenz. Auf den monatlichen Grundpreis gibt es allerdings keinen Rabatt, den der Staat finanzieren würde.
Das bedeutet: Bei allen Anbietern, deren ursprünglicher Preis für eine Kilowattstunde bei mehr als 12 Cent liegt, unterscheidet nur der Grundpreis den einen Anbieter vom anderen.
Das gilt zumindest, solange man es schafft, seinen Verbrauch gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent zu senken, denn: Die 12-Cent-Grenze gilt nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Diese Grenze soll als Anreiz zum Energiesparen wirken.
Bremse gilt ab Januar, Geld fließt aber erst im März
Für den Kunden spielt es – bis zur 80-Prozent-Grenze – also keine Rolle, ob sein Anbieter 14 oder 24 Cent pro Kilowattstunde nimmt. Er selbst muss ja nur 12 Cent bezahlen.
Diese Regelung gilt zwar ab Januar, wird aber erst ab März bei den Kunden ankommen. Dann sollen die Versorger die im Januar und Februar zuviel gezahlten Beträge den Kunden wieder erstatten. Die Regelung ist bislang bis April 2024 befristet.
Wir haben die Daten für 74 stichprobenartig ausgewählte Städte und Gemeinden erhoben. Für unseren Vergleich haben wir sowohl die zu zahlenden Gaspreise in der Grundversorgung als auch die aktuellen Preise beim günstigsten Alternativanbieter erhoben. Berücksichtigt haben wir unter den Alternativanbietern ausschließlich solche mit einer Preisbindung von mindestens einem Jahr.
Als Muster-Haushalt haben wir unserem Vergleich eine 100-Quadratmeter-Wohnung mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 12.000 Kilowattstunden zugrunde gelegt. Wir haben für unseren Vergleich die Internet-Plattform Verivox genutzt.
In den von uns untersuchten 74 Orten verlangten die Grundversorger nur in 4 Städten weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas, in 70 Städten kostete Gas mehr als 12 Cent. Ein ähnliches Bild ergab sich bei den günstigsten Alternativanbietern. Hier lagen nur 5 unterhalb von 12 Cent, aber 69 darüber.
Allein wegen eines unterschiedlichen Preises für die Kilowattstunde dürfte sich also kaum irgendwo ein Wechsel des Anbieters lohnen. Das wird allerdings anders, wenn man die Grundpreise miteinander vergleicht. Hier gilt fast überall, dass sich bei einem Alternativanbieter ein besserer Tarif finden lässt. Dazu drei Beispiele:
Rechenbeispiele aus Dortmund und anderen Orten
1. In Dortmund zahlt man beim Grundversorger 184,44 Euro an Grundgebühr pro Jahr, der günstigste Alternativanbieter verlangt nur 120 Euro. Mögliche Ersparnis: 64,44 Euro im Jahr.
2. In Selm und Ascheberg verlangt der Grundversorger eine Jahres-Grundgebühr von 299,88 Euro, der günstigste Alternativanbieter aber nur von 86,88 Euro. Mögliche Ersparnis: 213 Euro im Jahr.
3. In Castrop-Rauxel und Recklinghausen hat der Grundversorger eine Jahres-Grundgebühr von 198,24 Euro festgesetzt. Der Preis des Alternativanbieters: 91,20 Euro. Mögliche Jahresersparnis: 107,04 Euro.
Das Gegenbeispiel aus Kamen
Der Blick allein auf die Grundgebühr führt natürlich in die Irre, wenn ein Anbieter einen Kilowattpreis deutlich unter 12 Cent aufruft. Beispiel Kamen. Hier liegt die Jahres-Grundgebühr des Grundversorgers mit 160,56 Euro zwar um gut 12 Euro höher als die Grundgebühr beim Alternativanbieter, aber: Da in Kamen der Grundversorger für eine Kilowattstunde Gas lediglich 8,42 Cent nimmt, kann man trotz der höheren Grundgebühr gegenüber dem Alternativanbieter 429,60 Euro im Jahr sparen.
Wer jetzt erwägt, seinen Erdgasanbieter zu wechseln, sollte unbedingt Folgendes beachten: Wer zu einem Alternativanbieter wechselt, ist mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten auf der sicheren Seite und kann mit diesem Preis kalkulieren, aber: Es ist durchaus möglich, aber eben nicht sicher, dass die Alternativanbieter ihre Preise in den nächsten Wochen noch weiter senken. In diesem Fall würde es sich auszahlen, mit einem Wechsel noch ein wenig zu warten.
Die persönliche Risiko-Abwägung
In der Grundversorgung gibt es dagegen keine feste Laufzeit. Diese Verträge sind mit einer Frist von lediglich zwei Wochen jederzeit kündbar. Das heißt: Die Preise können fallen, aber eben auch steigen. Und das gilt auch für die Grundgebühr.
Unterm Strich ist die Frage, ob Gas-Kunden jetzt den Anbieter wechseln sollten, eine Frage der ganz persönlichen Risiko-Abwägung.
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