Scholz: Mehrwertsteuer auf Gas wird vorübergehend gesenkt
Entlastung
Bundeskanzler Olaf Scholz hat eine Entlastung für Verbraucher angekündigt. Die Bundesregierung will für einen befristeten Zeitraum einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf Erdgas verlangen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich zur Energiesituation in Deutschland geäußert und Entlastungen angekündigt. „Die steigenden Energiepreise sind eine große Belastung für sehr viele Bürgerinnen und Bürger“, sagte der SPD-Politiker. Den Menschen sollten keine zusätzlichen Kosten aus der obligatorischen Mehrwertsteuer-Erhebung auf die Gasumlage entstehen, dies sei der gemeinsame Konsens der Bundesregierung. Die Bundesregierung wolle deshalb für einen befristeten Zeitraum einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf Erdgas verlangen. Die Steuer solle von bisher 19 auf 7 Prozent reduziert werden, so Scholz.
Mit dem Schritt würden die Gaskunden insgesamt deutlich stärker entlastet als sie durch die staatliche Gasumlage belastet würden. Er erwarte von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben, sagte der SPD-Politiker. „Dies ist ein weiterer Schritt zur Entlastung.“
Hintergrund ist die Gasumlage, mit der Importeure ab Oktober wegen des Ukraine-Kriegs erhöhte Beschaffungskosten an die Verbraucher weitergeben können. Zahlen müssen dann alle Gasnutzer, ob Privatleute oder Unternehmen – und zwar zunächst etwa 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Auf die Umlage fällt zudem Mehrwertsteuer an.
Bund hätte Mehrwertsteuer auch auf 5 Prozent senken können
Die Bundesregierung wollte das eigentlich verhindern und so dafür sorgen, dass der Staat nicht mitverdient. Nach europäischem Recht ist es aber nicht vorgesehen, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Der rechtliche Rahmen lasse keine Ausnahme zu, schrieb EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in einem Brief an Finanzminister Christian Lindner. Die Bundesregierung habe allerdings die Möglichkeit, die geltende Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent zu senken.
Diesen Schritt wählt die Ampel-Koalition nun nicht. Stattdessen will sie den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent nutzen. In Deutschland gilt in der Regel ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Auf ausgewählte Waren fallen aber 7 Prozent an. Die jetzt verkündete Steuererleichterung soll für den Zeitraum der Gasumlage gelten, also bis Ende März 2024.
Etwa die Hälfte aller Haushalte in der Bundesrepublik heizt mit Gas. Beispielrechnungen zufolge bedeutet die Umlage für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden schon ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten ohne Mehrwertsteuer bei rund 484 Euro im Jahr.
Bekanntgabe von weiteren Umlagen auf Gaspreis erwartet
Neben der sogenannten umstrittenen Gasumlage, mit der ein Zusammenbruch von Importeuren verhindert werden soll, soll im Herbst zusätzlich noch eine sogenannte Gasspeicherumlage greifen. Diese soll der Firma Trading Hub Europe, einem Gemeinschaftsunternehmen der Ferngas-Netzbetreiber, die Kosten ersetzen, die zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, also für den Gas-Einkauf. Das Wirtschaftsministerium ging zuletzt davon aus, dass diese Umlage keine „relevante Größe“ erreichen werde.
Die Höhe dieser Gasspeicherumlage sowie der Regelenergieumlage soll an diesem Donnerstag bekanntgegeben werden, wie Trading Hub Europe (THE) auf Anfrage mitteilte. Ob und in welcher Höhe diese Umlagen auch bei Endverbrauchern ankommen, ist offen. Beobachter gehen davon aus, dass diese Umlagen deutlich geringer ausfallen werden als die am Montag bekannt gewordene Gasumlage zur Rettung systemrelevanter Gasimporteure in Höhe von 2,419 Cent je Kilowattstunde.
Neben der Gasspeicherumlage und anderen Umlagen soll auch die neue Höhe der Regelenergieumlage bekannt gegeben werden. THE setzt Regelenergie, also Gas, immer dann ein, wenn im bundesweit zusammenhängenden Gasnetz das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Die Kosten werden umgelegt. Diese schon seit mehreren Jahren bestehende Umlage beträgt seit dem 1. Oktober 2021 laut THE null Euro. Beobachter gehen davon aus, dass sie wegen der stark gestiegenen Gaspreise jetzt angehoben wird.
RND/dpa
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