Für tot erklärte Frau wacht bei Bestatter wieder auf
Horror in Gelsenkirchen
Eine 92-Jährige Frau ist am vergangenen Wochenende in einem Gelsenkirchener Altenheim für tot erklärt worden, obwohl sie noch lebte. Die schwer kranke Frau war bereits von ihrer Familie verabschiedet worden und lag in einem Bestattungsinstitut, als die Mitarbeiter ein Stöhnen hörten.
Samstagnachmittag im Ruhrgebiet, ein Altenheim in Gelsenkirchen-Hassel. Hier liegt eine 92-jährige schwer kranke und bettlägerige Frau, die Augen geschlossen, keine Atembewegungen mehr zu erkennen. Eine Pflegerin betritt den Raum, es ist circa 16 Uhr. Sie glaubt, die Frau sei tot und benachrichtigt einen Arzt.
Arzt attestiert den Tod
Der Doktor schließt sich der Meinung der Pflegerin an und attestiert den Tod der alten Dame, deren Krankheit so sehr an ihr gezehrt hatte, dass sie nicht mehr imstande war, zu sprechen. Die Familie wird benachrichtigt. Mehrere Angehörige verabschieden sich von der 92-Jährigen. Schließen ab mit der Nachricht ihres Todes.
Die Familie habe mit dem Ableben der Frau gerechnet, wird später der Gelsenkirchener Polizeisprecher Olaf Brauweiler sagen. Niemand zweifelt an der Diagnose des Arztes, sofort wird ein Bestattungsunternehmen hinzugezogen, das die Beerdigung vorbereiten soll. Die für tot erklärte Frau wird in die Räume des Bestatters gebracht. Zwischen dem Befund des Arztes und der Ankunft im Bestattungsinstitut liegen nicht einmal zwei Stunden.
Bestatter hören ein Stöhnen
Plötzlich hören die Angestellten des Bestattungsunternehmens ein Stöhnen. Sie folgen dem Geräusch und finden die vermeintlich tote Frau mit offenen Augen und Herzschlag. Nicht quicklebendig, aber in jedem Fall nicht tot. Sofort wird die Feuerwehr alarmiert, ein Rettungswagen bringt die Frau ins Krankenhaus.
Als die Gelsenkirchener Polizei am Montag darüber in einer Pressemitteilung berichtet, steht das Telefon von Olaf Brauweiler nicht mehr still. Ein Satz in der Mitteilung lautet: "Die Kriminalpolizei ermittelt." Brauweiler stellt klar: "Dazu muss man sagen, dass noch keinerlei Vorwürfe erhoben werden. Wir klopfen den Sachverhalt ab, vernehmen alle Beteiligten und prüfen, ob ein Versäumnis vorliegt."
Keine Frage möglich
Welche Krankheit die Frau hat, darf er nicht sagen. Dass man sie hätte fragen können, ob sie noch lebe, schließt er aus: "Sie ist so schwer krank, dass man sich nicht mehr mit ihr unterhalten kann."