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Vater aus Fröndenberg (39) wird Vergewaltigung seines Sohnes (14) angelastet
Landgericht Dortmund
Ein 39-jähriger Fröndenberger soll seinem eigenen Sohn reihenweise sexualisierte Gewalt angetan haben. Zu Beginn des Prozesses vor dem Dortmunder Landgericht sagte der Mann nur ein Wort.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten insgesamt 19 Straftaten vor – alle begangen zwischen Februar 2018 und Mai 2019. Das mutmaßliche Opfer seiner Übergriffe war anfangs noch 14 Jahre alt.
Der Junge soll seinem Vater vom ersten Moment an zu verstehen gegeben haben, dass er körperliche Annäherungen nicht wolle. Trotzdem schlich sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft immer wieder abends in das Zimmer des Jungen und forderte ihn auf, die Hose auszuziehen.
Zwei Vergewaltigungen?
Die sexualisierte Gewalt soll sich innerhalb des monatelangen Zeitraums immer wieder gesteigert haben. In zwei Fällen spricht die Staatsanwaltschaft sogar von Vergewaltigung. Allein für diese Taten beträgt die Mindeststrafe also zwei Jahre Haft.
Laut Anklage soll der heute 39-Jährige von seinem Sohn auch Nacktbilder mit dem Mobiltelefon angefertigt haben. Offenbar eine Leidenschaft, die der Angeklagte auch in Bezug auf andere Kinder und Jugendliche hegte.
In der Anklageschrift sind zwei Namen von jungen Männern aufgeführt, mit denen der Fröndenberger Anfang 2019 Kontakt gehabt haben soll. In der Regel sollen die Gespräche über den Kurznachrichtendienst WhatsApp geführt worden sein.
Kontakt zu weiteren Jugendlichen?
Beide Jugendliche soll der Angeklagte zum Verschicken von Nacktbildern aufgefordert haben. In einem Fall ging er laut Staatsanwaltschaft auch noch einen Schritt weiter, indem er dem Schüler Geld für ein persönliches sexuelles Treffen anbot. Erst wollte er offenbar 10, später 20 und zum Schluss sogar 50 Euro zahlen. Der junge Mann soll aber nicht auf das Ansinnen eingegangen sein.
Nach der Verlesung der Anklageschrift hatte der Fröndenberger am Dienstag die Gelegenheit, sich selbst zu den Vorwürfen zu äußern. Auf Anraten seines Verteidigers verzichtete er darauf jedoch. So blieb es dabei, dass der Mann am ersten Verhandlungstag nur ein einziges Wort sagte. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Ulf Pennig, ob er verheiratet sei, antwortete er: „Noch.“
Richter macht Ansage
Richter Pennig wies den Fröndenberger darauf hin, dass ein Geständnis nur dann wirkliche strafmildernde Wirkung entfalten könne, wenn es frühzeitig und vor allem vor der Zeugenvernehmung des Sohnes abgelegt würde. „Das gilt aber natürlich nur für den Fall, dass sie sich wirklich etwas vorzuwerfen haben“, sagte der Richter.
Der Prozess wird nach derzeitiger Planung sicherlich noch bis Mitte Mai dauern.