An der Schule der getöteten zwölfjährigen Luise in Freudenberg im südlichen Nordrhein-Westfalen sollen die Schülerinnen und Schüler nach ausführlichen Gesprächen allmählich wieder nach Stundenplan unterrichtet werden.
Die ersten behutsamen Schritte in Richtung eines normalen Unterrichts hat die Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde für diesen Donnerstag angekündigt. Die Rückkehr zum Stundenplan solle aber ohne Druck passieren, versicherte ein Sprecher der Aufsichtsbehörde. Wo Schülerinnen und Schüler noch den Wunsch nach Gesprächen hätten, stehe der reguläre Unterricht hinten an.
Drei Tage lang hätten sich Schüler und Lehrer nach der Tat Zeit für Gespräche und die Trauerarbeit genommen. Dieser Prozess sei auch noch lange nicht abgeschlossen. Psychologen und Fachleute der Bezirksregierung seien weiter an der Schule im Einsatz.
Vorerst keine weitere Suche nach Tatwaffe
Luise war am Samstag mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Bei einer großangelegten Suche nach dem vermissten Kind fanden Polizeibeamte am Sonntagmittag in einem abgelegenen Tal die Leiche. Laut den Ermittlern haben zwei 12- und 13-jährige Mädchen aus dem Bekanntenkreis des Opfers die Tat gestanden. Sie sind aus Altersgründen nicht schuldfähig und können nicht angeklagt werden. Das Jugendamt ist für die weiteren Maßnahmen verantwortlich.
Wie der Kreis Siegen-Wittgenstein mitteilte, sind die Mädchen in einem ersten Schritt „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“ worden. „Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen.“ Die Mädchen hätten weiter Kontakt zu ihren Eltern. Im nächsten Schritt würden die Geschehnisse mit den Beteiligten aufgearbeitet. Dabei gehe es auch um Unterstützungsleistungen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz machte mit Verweis auf das Alter der Kinder keine Angaben zum mutmaßlichen Tatmotiv und zu Details des Tatgeschehens. Nach dem Obduktionsergebnis ist das Opfer verblutet. Von der Tatwaffe fehlt laut den Ermittlern jede Spur. Zuletzt hatten gut 30 Beamte am Dienstag das Gebiet rund um den Tatort in einem abgelegenen Wald an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durchsucht - ohne Erfolg.
„Derzeit ist keine weitere Suchmaßnahme beabsichtigt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen am Donnerstag. Dabei wäre die Tatwaffe trotz des Geständnisses der beiden 12- und 13-jährigen mutmaßlichen Täterinnen für die Ermittler wichtig. „Alles, was eine geständige Einlassung objektiv untermauert, ist von Relevanz“, sagte der Sprecher. Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden wird nach einem haushaltsüblichen Messer gesucht.
„Moderne Form der Hexenjagd“
Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Kinder und ihre Familien müssten geschützt werden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt davor, Bilder, Namen oder angebliche Social-Media-Profile der mutmaßlichen Täterinnen im Internet zu teilen. „Die Verbreitung von persönlichen Daten oder Bildern mutmaßlicher Beschuldigter durch private Personen in Sozialen Medien stellt eine moderne Form der Hexenjagd dar“, sagte BDK-Chef Dirk Peglow dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Nach der Tötung der zwölfjährigen Luise F. aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen mutmaßlich durch zwei zwölf- und 13-jährige Mädchen waren in den Sozialen Medien Namen, Bilder und Social-Media-Profile verbreitet worden, die zu den Täterinnen gehören sollen. Insbesondere auf der Kurzvideoplattform Tiktok verbreiteten Nutzerinnen und Nutzer solche Informationen.
Auf dem Profil eines der als mutmaßliche Täterinnen identifizierten Mädchen sammelten sich daraufhin entsprechende Kommentare. Auch einzelne Tiktok-Nutzer mit sehr großer Reichweite verbreiteten Informationen zur vermeintlichen Identität der Mädchen. Im Sozialen Netzwerk Twitter riefen ebenfalls Nutzerinnen und Nutzer dazu auf, Namen und Fotos der minderjährigen mutmaßlichen Täterinnen zu verbreiten.
„Da werden ja keine Faktenchecks gemacht, sondern der Leitgedanke ist oft eher: Viel Meinung und wenig Ahnung“, sagte Peglow. „In den Sozialen Medien erreicht man ohne Kenntnis der Faktenlage mit solchen Meldungen in sehr kurzer Zeit einen großen Kreis von Menschen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, sich damit zum Beispiel wegen des Verdachts der falschen Anschuldigung selbst strafbar zu machen“, warnte der Kriminalbeamte.
Debatte um Strafmündigkeit
In der Debatte um Strafmündigkeit ist der Deutsche Kinderschutzbund gegen eine Herabsetzung der Altersgrenze. „Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugendliche sehr viel besser übersehen und begreifen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat“, sagte Vize-Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn dem Radiosender RPR1.
Unter 14 müsse man da ein Fragezeichen machen. Die Angst vor früheren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es andere Möglichkeiten der Konsequenzen, das Jugendamt habe eine Palette von Möglichkeiten.
dpa/RND/rej
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