Franziskas Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Vergewaltigt und erschlagen

Weil er die zwölfjährige Franziska sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen hat, ist ein 27-jähriger Mann am Montag vom Schwurgericht Ingolstadt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Selbst sein eigener Verteidiger hatte für den Angeklagten die höchstmögliche Strafe gefordert.

INGOLSTADT

11.05.2015, 10:33 Uhr / Lesedauer: 1 min
Wegen Mordes an der zwölfjährigen Franziska wurde der angeklagte 27-Jährige am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Wegen Mordes an der zwölfjährigen Franziska wurde der angeklagte 27-Jährige am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Neben lebenslanger Haft wegen Mordes haben die Ingolstädter Richter im Prozess um den Sexualmord an der kleinen Franziska auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Mann hat daher keine Chance, nach 15 Jahren aus dem Gefängnis freizukommen. Neben der Staatsanwaltschaft hatte sogar der Verteidiger auf Mord plädiert. Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Er nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf.

Hilferufe per SMS

Der 27-Jährige hatte das Mädchen im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg an der Donau auf grausame Weise sexuell missbraucht und erschlagen. Der Mord erschütterte die Menschen auch deshalb, weil Franziska vor ihrem stundenlangen Martyrium mehrere Kurznachrichten von ihrem Smartphone an Freundinnen schickte, dass sie verfolgt werde. Den Hilferufen wurde aber fatalerweise nicht nachgegangen.

Zusätzlich verurteilte das Schwurgericht den 27-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung, besonders schweren sexuellen Missbrauchs und Freiheitsberaubung mit Todesfolge.

Eltern erschienen vor Gericht

Überraschend waren auch die Eltern von Franziska zur Urteilsverkündung erschienen. Sie waren zuvor allen 15 Verhandlungstagen ferngeblieben und mussten mit Einverständnis der Prozessparteien auch nicht in den Zeugenstand.

Vor der Urteilsverkündung überraschte der Verteidiger des Angeklagten mit einem Antrag, die Öffentlichkeit von der Urteilsbegründung auszuschließen. Der Staatsanwalt verlangte jedoch, dies abzulehnen. Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende Richter, der Antrag werde abgelehnt.

dpa

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