NICHTE Leonie F. fragt: Lieber Onkel Max! Wie verbindlich sind Schilder für Behinderten- und Familienparkplätze auf Parkflächen von Lebensmittelmärkten?
Anders als Behindertenparkplätze, kennt die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Mutter-Kind-Parkplätze, liebe Leonie. Es gibt sie daher nur auf Privatgeländen. Der Eigentümer des Grundstücks kann aber darauf bestehen, dass seine Regelungen eingehalten werden und das falsch abgestellte Auto kostenpflichtig abschleppen lassen.
Technisch gesehen könnten also auch andere Personen dort parken, ohne dass ein Bußgeld droht. Aber aus Rücksicht und Fairness sollte man diese Parkplätze denjenigen überlassen, für die sie gedacht sind. Dies ist mehr eine Frage des guten Benehmens und der Rücksichtnahme. Interessant zu wissen ist, dass die Parkflächen oft deutlich breiter sind, um mehr Raum für Rollstühle oder Kinderwagen zu bieten. Das ist ein praktischer Aspekt, der das Ein- und Aussteigen erleichtert.
Parkplätze gehören zum öffentlichen Verkehrsraum
Nun zu den Behindertenparkplätzen. Parkplätze gehören zum öffentlichen Verkehrsraum, wenn sie nicht abgesperrt sind. Damit die dort aufgestellten Verkehrszeichen jedoch wirksam sind, müssen sie behördlich angeordnet sein. Es reicht also nicht, wenn der Eigentümer seine eigenen Schilder aufstellt.
Ist die Beschilderung jedoch behördlich angeordnet, ist auch ein Bußgeld möglich. Handelt es sich also um die Verkehrszeichen 314 mit Zusatzeichen 1044-10 oder 11 bzw. 1020-11, kann dort jeder Falschparker ein Knöllchen bekommen bzw. abgeschleppt werden.
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