Neffe Frank S. fragt: Lieber Onkel Max! Stimmt es, dass ein kopierter Fahrzeugschein im Auto verbleiben kann ohne rechtliche Folgen für mich? Wird diese Kopie bei einer Fahrzeugkontrolle von der Polizei akzeptiert?
Eine solche Kopie ist offiziell kein Ersatz für das Original und so müsstest du bei einer Polizeikontrolle 10 Euro „berappen“, lieber Frank! Ganz explizit steht in Paragraf 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dass du den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen musst. Prinzipiell ist es sogar so, dass das Mitführen des Fahrzeugscheines gerade als Farbkopie in strafrechtlicher Hinsicht ein Problem darstellen kann. Denn damit setzt du dich der Gefahr aus, der Urkundenfälschung bezichtigt zu werden.
Aber: Mit etwas Glück drückt die Polizei schon mal ein Auge zu, aber die kopierten Papiere mit sämtlichen Angaben eventuell einem Autodieb in die Hände zu spielen, ist nicht ungefährlich angesichts immer raffinierterer Fälschermethoden.
Wenn mehrere Familienmitglieder ein Fahrzeug nutzen, wird der Fahrzeugschein häufig dauerhaft im Auto gelassen. Das ist jedoch gefährlich! Denn sollte das Auto gestohlen werden, ist im Zweifelsfall der Versicherungsschutz bedroht. Die Kaskoversicherung könnte dann grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Leistung verweigern. Den Fahrzeugbrief sollte man übrigens auf keinen Fall bei der Fahrt mit sich führen. Denn der Fahrzeugbrief gehört sicher verwahrt an einen Ort, der nicht für Dritte zugänglich ist. Er ist zwar keine Eigentumsurkunde, sichert aber die Rechte des Eigentümers. Wenn das Auto innerhalb der Familie häufig von verschiedenen Familienmitglieder benutzt wird, richtet ihr am besten eine Art „Übergabestelle“ ein: Wer das Auto benutzt hat, legt die Papiere dort für den Nächsten bereit. Zugegeben, die beste Möglichkeit ist eine wenig komfortable Lösung!
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Frag doch Onkel Max: Darf ich am Sonntag mein Auto waschen?