
So ist es richtig: Laub vom Gehweg darf nicht auf der Straße landen, sondern muss sachgerecht entsorgt werden, zum Beispiel auf dem Kompost. © dpa
Frag doch Onkel Max: Muss ich Laub fegen und darf es auf der Straße landen?
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Onkel Max beantwortet hier die Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er sie liebevoll nennt. Diesmal geht es um die Frage, ob Herbstlaub auf die Straße gefegt werden darf.
NEFFE ALOIS H. fragt: Hallo Onkel Max, in unserer Nachbarschaft ist eine Gärtnerei und es ist wieder wie jedes Jahr: Alle Blätter von dem Parkplatz landen mit diesen Laubbläsern auf der Straße. Meine Frage: Dürfen wir auch unsere Blätter vom Bürgersteig auf die Straße fegen?
Nein, lieber Alois! Denn das ist grundsätzlich nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Blätter müssen vom Bürgersteig oder dem eigenen Grundstück aufgesammelt und entsorgt werden. Denn auf keinen Fall dürfen sie zum Beispiel im Gully landen, der dann unter Umständen verstopfen könnte.
Feuchtes Laub kann bei Nässe eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer werden. Deshalb müssen Stadtverwaltungen und Gemeinden dafür sorgen, dass sich Fußgänger sicher auf Straßen und Gehwegen bewegen können. Diese Pflicht wird jedoch in der Regel per Satzung an die Hauseigentümer übertragen.
Und somit ist es in der Praxis so wie beim Schneefegen. Die Eigentümer müssen den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten, können diese Pflicht aber an die Mieter übertragen (sofern dies im Mietvertrag so festgelegt ist) oder einen professionellen Reinigungsdienst bestellen. Über die Nebenkosten wird diese Dienstleistung dann aber auch wieder von den Mietern getragen.
Fraglich ist natürlich immer wieder, wann das Laub beseitigt werden muss. Darüber lässt sich sicherlich in manchen Fällen streiten. Wenn sich aber eine geschlossene Laubschicht gebildet hat oder aber Rutschgefahr bei Nässe besteht, muss gehandelt werden. Viele ärgern sich dann aber, wenn es das Laub des Baumes aus dem Nachbarsgarten ist, das zum Handeln zwingt. Aber hier ist nicht der Verursacher in der Pflicht, sondern der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen.
Statt zum Besen oder Rechen zu greifen, befreien viele die Gehwege mit einem Laubbläser. Diese dürfen aber nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Besonders leise Geräte mit Umweltzeichen dürfen durchgehend von 7 bis 20 Uhr laufen.
Der Kompost oder die Biotonne sind bei großen Laubmengen rasch überfüllt. Bei vielen Gemeinden kann man das Laub auf Wertstoffhöfen abgeben. Aber wer einen eigenen Garten hat, kann es auch in einer Gartenecke parken. Denn Igel und andere Kleintiere freuen sich über Laubhaufen als Winterquartier.
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Am 22. Oktober 1953 beantwortete Onkel Max erstmals in der Zeitung Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er liebevoll sagt. Knapp 50 Jahre vor der Gründung von Google war er schon damals so etwas wie eine analoge Suchmaschine – und ist heute natürlich längst digital unterwegs. Wo selbst Google manchmal passen muss oder viel zu viel findet, da antwortet Onkel Max verständlich und auf den Punkt.
