Ein wildes Durcheinander von Schuhen im Flur? Das sollte nicht sein!

Ein wildes Durcheinander von Schuhen im Flur? Das sollte nicht sein! © dpa

Frag doch Onkel Max: Dürfen Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden?

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Onkel Max beantwortet hier die Alltagsfragen der Leserinnen und Leser, seiner Nichten und Neffen, wie er sie liebevoll nennt. Diesmal geht es um die Frage, ob Schuhe und Kinderwagen im Flur eines Mietshauses abgestellt werden dürfen.

von Onkel Max

23.09.2022, 13:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

NICHTE VANESSA L. fragt: Lieber Onkel Max! Im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses stehen stets viele Schuhe herum. Manche Mieter haben sogar kleine Regale aufgestellt, um die Schuhe dort abzustellen. Auch Kinderwagen blockieren manchmal im Erdgeschoss den Weg. Was ist erlaubt?

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Das klingt ja nach einem ganz schönen Durcheinander, liebe Vanessa!

„Schuhschränke, Schuhe und Ähnliches haben in einem Treppenhaus nichts zu suchen“, stellt Sabine Fasselt-Brozek vom Verein Haus und Grund in Marl unmissverständlich klar. „Das Treppenhaus dient grundsätzlich nicht als Abstellfläche für private Gegenstände der einzelnen Mieter. Schuhe gehören also nicht in das Treppenhaus, sondern in die jeweilige Wohnung.“

Anders sieht es mit Kinderwagen aus, da die Situation häufig die ist, dass für Mieter überhaupt keine Möglichkeit besteht, den Kinderwagen problemlos in die Wohnung zu bringen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Familie nicht im Erdgeschoss wohnt. Das Abstellen eines Kinderwagens, eines Rollators oder eines Rollstuhls ist also möglich, aber diese Hilfsmittel sollten selbstverständlich so abgestellt werden, dass die Behinderung für andere Bewohner möglichst gering ist.

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Das alles hat natürlich auch einen guten Grund: Der Hausflur ist auch ein möglicher Fluchtweg. Die Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern sind zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, aber allgemein gilt, dass die Flucht bzw. Rettung von Menschen oder Löscharbeiten nicht durch Gegenstände behindert werden dürfen. Relevant für den Brandschutz ist außerdem auch, dass die Gegenstände nicht brennbar oder angekettet sind.

Wer mit nassen oder schmutzigen Schuhen nicht die Wohnung betreten will, muss sich aber keine Sorgen machen. Ein kurzzeitiges Abstellen zur Trocknung muss von den Mitmietern und dem Vermieter geduldet werden. Auch hier ist aber natürlich wichtig, dass die Treter nicht so abgestellt werden, dass sie andere behindern oder sogar gefährden.

Manche Gerichte sehen auch in kleineren Schuhschränken kein Problem, sofern die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies muss allerdings individuell beurteilt werden. Prinzipiell ist der Vermieter für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich und somit kann eine gemeinsame Absprache helfen, den Einzelfall besser zu beurteilen.

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