NEFFE MARIUS B. fragt: Hallo Onkel Max, ich habe mich gefragt, ob es im Stadtgebiet Datteln erlaubt ist, sein Auto oder sein Motorrad auf privatem Grund zu waschen? Leider bin ich bei meiner Recherche bisher noch nicht fündig geworden. Weißt du mehr?
Aus Gründen des Umweltschutzes sollten Fahrzeuge nur in geeigneten Waschanlagen gereinigt werden, lieber Marius. Der Grund: Dort werden Wasser und Reinigungsmittel im Kreislauf geführt und das Abwasser vor der Einleitung in die Kanalisation vorbehandelt. So können keine Schadstoffe wie Öl, Teer, Ruß, Fett, Schwermetalle oder Reinigungsmittel in den Boden, das Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen.
In Datteln sieht die Sache folgendermaßen aus: Gemäß § 7 der Abwassersatzung der Stadt Datteln darf nichts ohne Erlaubnis in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Entsprechend müsste das Wasser „aufgefangen“ und entsorgt werden.
Grundsätzlich gibt es zwar kein allgemeines Verbot, das die Autowäsche auf dem Privatgrundstück explizit untersagt. Jedoch können die Kommunen über die Straßenordnung das Waschen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum verbieten.
Darüber hinaus haben die Kommunen eigene Satzungen, in denen häufig Näheres zur Autowäsche auf dem Privatgelände festgelegt ist. Deswegen sollte man sich vorab beim Ordnungsamt der Gemeinde über die jeweiligen örtlichen Regelungen erkundigen. In Wasserschutzgebieten ist die Autowäsche zu Hause übrigens grundsätzlich verboten.
Verunreinigung von Grundwasser steht unter Strafe
Es gilt außerdem das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das eine Verunreinigung des Grundwassers unter Strafe stellt. Dort ist unter anderem geregelt, dass für das Einbringen von Stoffen in Gewässer eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Und die wird nicht erteilt, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss eventuell tief in die Tasche greifen. Denn unbefugtes Einleiten von unbehandeltem häuslichen Abwasser in das Grundwasser kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro (neuer Bußgeldkatalog NRW) geahndet werden.
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