FFP2-Maskenpflicht: Bekommen Bartträger Probleme?
Medizinische Masken
Bei der Debatte um die FFP2-Maskenpflicht geraten Bartträger in den Fokus. Durch den Bart kann die Maske nicht am Gesicht abschließen und schützt daher weniger. Müssen Bärte abrasiert werden?

Das Tragen von FFP2-Masken in der Öffentlichkeit könnte zur Pflicht werden: Wenn ein Bart unter der Maske hervorlugt, schützt die Maske deutlich weniger. © picture alliance/dpa
In Bayern gilt sie schon, in anderen Bundesländern wird noch diskutiert: die FFP2-Maskenpflicht. Mit dieser Debatte rückt eine Personengruppe ganz besonders in den Mittelpunkt: die Vollbartträger. Ist der Haarwuchs im Gesicht hinderlich? Schützt die Maske trotzdem?
„Ein Vollbart kann die Abdichtung der Maske beeinträchtigen und damit natürlich die Schutzwirkung verringern“, sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die FFP2-Maske funktioniere nur, wenn sie wirklich dicht sei.
Keine Rasierpflicht im Krankenhaus
„Luft sucht sich nun einmal den Weg des geringsten Widerstands und damit auch jede Lücke“, sagt Baum. Beim Krankenhauspersonal gibt es keine Vorschriften zur Rasur. Man setze auf Eigenverantwortung, so Baum. Auch wenn die FFP2-Maske nicht luftdicht sitze, erreiche sie dennoch den Schutz einer normalen OP-Maske.
Im Gegensatz zu Alltagsmasken, die auch gut sitzen und richtig getragen werden müssen, schützt die FFP2-Maske auch den Träger selber. Die Aerosole mit Coronaviren werden herausgefiltert – aber eben nur bei korrekter Anwendung. Die Maske muss absolut dicht auf der Haut abschließen, damit keine Luft an dem Filter vorbei eingeatmet wird.
Auch das Bundesministerium für Gesundheit weist auf Anfrage auf die die korrekte Anwendung der Masken hin: „Die Ränder der Maske sollten eng anliegen und keine Luftströme an der Maske vorbei erlauben.“ Das bedeutet im Umkehrschluss: Für einen Schutz vor Aerosolen, muss der lange Bart ab. Denn insbesondere ein Vollbart kann für sogenannte Leckagen sorgen, also undichte Stellen.
Fit-Test für die Sicherheit
Wer auf Nummer sichergehen möchte, sollte deshalb eine Dichtsitzprüfung (Fit-Test) machen. Dies ist die einzige Möglichkeit herauszufinden, ob eine Maske dem Träger wirklich passt. Damit eine FFP2-Maske überhaupt schützen kann, muss sie auf das Gesicht passen, dabei erfordert der Umgang eine gewisse Übung.
Das RKI geht sogar so weit: „Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.“
Die Maske muss demnach passend zur Gesichtsform sitzen. Das RKI rät weiter, dass bei Laien das Tragen von FFP2-Masken möglichst ärztlich begleitet wird, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären. So könnten auch gesundheitliche Risiken oder Folgen minimiert werden. Dabei muss natürlich im Blick behalten werden, dass es wohl nicht möglich sein wird, dass Ärzte jeden einzelnen FFP2-Maskenträger „begleiten“.
Bereits im Frühjahr wurde diskutiert, ob Bartträger für die Funktionstüchtigkeit der Maske ihr Gesicht rasieren müssen. Auslöser der Debatte war im März eine Grafik der US-Seuchenbehörde CDC, die darstellte, welche Barttypen bei medizinischem Personal zulässig sind, die Masken in kritischen Bereichen zu ihrem eigenen Schutz tragen müssen.
Der Artikel "FFP2-Maskenpflicht: Bekommen Bartträger Probleme?" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.