Südeuropa stöhnt unter einer extremen Hitzewelle. In den beliebten Urlaubsländern wie Spanien, Italien, Griechenland und der Türkei werden teilweise Temperaturen jenseits der 40-Grad-Marke erreicht. Aber auch andere Länder sind betroffen: In Kroatien sorgen Waldbrände dafür, dass Urlaubsorte evakuiert werden müssen, in Bulgarien wurde in mehreren Städten der bisher heißeste Tag des Jahres gemessen und auch auf Zypern müssen die Menschen derzeit extreme Temperaturen ertragen.
Diese Temperaturen können selbst für hartgesottene Sommerurlauberinnen und -urlauber unangenehm und gefährlich werden. Solltest du die gebuchte Reise also lieber doch stornieren und geht das überhaupt kostenlos? Wir erklären dir, wie das Reiserecht in solchen Fällen aussieht und wann du dein Geld zurückbekommen könntest.
Hitzewellen sind in Südeuropa nichts Ungewöhnliches
Das Reiserecht sieht kostenlose Stornierungen in den meisten Fällen nur vor, wenn für Touristinnen und Touristen ein unkalkulierbares Ereignis eingetreten ist. Besonders in den Ländern rund um das Mittelmeer werden jedoch fast jedes Jahr Temperaturen von 40 Grad und mehr erreicht. Eine auftretende Hitzewelle bei einem Urlaub in Ländern in Südeuropa ist aus diesem Grund auch kein Ereignis, das zu einem Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigen würde.
Grundsätzlich kannst du deinen Pauschalurlaub natürlich trotzdem jederzeit stornieren, es fallen dann aber Stornokosten an, da der Anbieter des Urlaubs nichts für die hohen Temperaturen kann.
Was ist bei Mängeln oder nicht eingehaltenen Dienstleistungen?
Die Hitze in den Urlaubsländern kann natürlich nicht nur schwer erträglich sein, sondern auch zu Einschränkungen führen. Falls der Hotelpool aufgrund der Dürre leer bleibt oder die Klimaanlage nicht mehr richtig funktioniert, können Reisende Ansprüche geltend machen.
Da du diese Mängel meistens erst vor Ort erkennen kannst, ist es für eine Stornierung im Normalfall zu spät. Bei einem Pauschalurlaub ist aber zum Beispiel eine Reisepreisminderung möglich. Dazu wendest du dich am besten direkt im Urlaub an die Reiseleitung und machst eine Mängelanzeige. Dafür solltest du die nicht eingehaltenen gebuchten Dienstleistungen fotografisch festhalten. So kannst du die Ansprüche auch nach der Rückkehr besser beim Reiseveranstalter geltend machen.
Greift eine Reiserücktrittsversicherung bei einer Hitzewelle?
Nicht wenige Urlauberinnen und Urlauber versuchen sich mittlerweile mit einer Reiserücktrittsversicherung gegen unerwartete Überraschungen abzusichern. In den meisten Fällen hilft diese jedoch ebenfalls nicht. Im Zusammenhang mit Hitzewellen zahlen die Versicherungen in den meisten Fällen nur, wenn die Unverträglichkeit durch eine schwere Erkrankung ausgelöst wird, die plötzlich aufgetreten ist.
Welche Ausnahmesituationen gibt es?
Anders sieht es bei Naturkatastrophen wie zum Beispiel Waldbränden aus. Dann handelt es sich nach dem Reiserecht um außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen kann es möglich sein, den Urlaub kostenlos zu stornieren. Wichtig ist aber, genau hinzuschauen: „Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, so Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Ein Beispiel: Deine Pauschalreise steht kurz bevor, doch am Ziel ist ein Waldbrand ausgebrochen und du kannst deinen Urlaubsort daher gar nicht mehr erreichen. Dann kannst du den Urlaub kostenlos absagen. Wenn sich das Feuer erst entwickelt, wenn du bereits vor Ort bist, kannst du den Reisevertrag kündigen und auf Kosten des Veranstalters umgehend nach Hause reisen. Die nicht genutzten Reiseleistungen werden erstattet.
Wenn du dich aber nur unwohl fühlst in Bezug auf das Reiseziel und zum Beispiel Angst vor Waldbränden hast, hast du schlechte Karten: Die reine Angst vor Naturkatastrophen wie Bränden oder die Sorge, den Urlaub nicht wie geplant genießen zu können, sind keine Stornogründe, sagte Reiserechtsanwalt Paul Degott dem reisereporter.
Wenn du deinen Urlaub individuell gebucht hast, sieht es ein wenig anders aus. Ob du die Kosten für Flug, Mietwagen oder Unterkunft erstattet bekommst, hängt dann von den Regelungen des Reiselandes, der Kulanz des Vermieters oder den AGB der Airline beziehungsweise der Mietwagenfirma ab.
RND
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