Erste Klage gegen Distanzunterricht in NRW

Coronavirus

Am Oberverwaltungsgericht ist eine Klage gegen den seit Montag bestehenden Distanzunterricht an Schulen in NRW eingegangen. Geklagt hatte eine Viertklässlerin per Eilverfahren.

Münster

12.01.2021, 16:47 Uhr / Lesedauer: 1 min
In den Schulen bleiben die Klassenräume momentan leer.

In den Schulen bleiben die Klassenräume momentan leer. © picture alliance/dpa

Am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag eine erste Klage gegen den seit Montag geltenden Distanzunterricht an den Schulen eingegangen. Eine Grundschülerin der 4. Klasse aus Köln will nach Angaben einer Gerichtssprecherin per Eilverfahren erreichen, dass die entsprechende Passage in der Coronabetreuungsverordnung außer Vollzug gesetzt wird.

Begründung: Vereinsamung, fehlender Kontakt zu den Mitschülern und die Qualität des Unterrichts. Die Regeln zum Distanzunterricht gelten während des verlängerten Lockdowns in der Corona-Pandemie in NRW vorläufig bis Ende Januar.

Wann das OVG mit Sitz in Münster in der Sache entscheidet, ist offen. Da die Schülerin die Geschädigte ist, tritt sie als Klägerin auf. Die Eltern treten als gesetzliche Vertreter der Minderjährigen auf. Das genaue Alter der Viertklässlerin war zunächst nicht bekannt.

Für die rund 2,5 Millionen Schüler war bereits Mitte Dezember die Präsenzpflicht im Klassenraum wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt worden. Bei Schülern der unteren Jahrgänge bis Stufe sieben hatten die Eltern die Wahl, ob ihre Kinder in der Schule oder von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen sollten.

Für ältere Schüler war das Lernen bereits vollständig auf Distanz umgestellt worden. Ein anderes Eilverfahren dürfte sich am OVG erledigt haben: Ein Mann aus Detmold hatte Beschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 6 Uhr im Kreis Lippe eingereicht. Der Kreis hat die Allgemeinverfügung nach Angaben des Gerichts in Münster in der Zwischenzeit aufgehoben.

dpa

Schlagworte: